1873/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 13.10.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

te

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Auswirkungen der aktualisierten Einheitswerte auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Hauptfeststellung 2014 auf Basis der gesetzlichen Änderungen des Bewertungsgesetzes (vgl. zB. Abgabenänderungsgesetz 2012) führt dazu, dass erstmals auch Zahlungen aus der 1. Säule (Direktzahlungen) der Agrarpolitik für die Berechnung des Einheitswertes im Ausmaß von 33 Prozent herangezogen werden. Der Einheitswert ist überdies auch die Grundlage für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge bei pauschalierten Betrieben.

 

Da sich durch den schrittweisen Übergang vom historischen Betriebsprämienmodell zu einheitlichen Prämiensätzen die ausbezahlten Direktzahlungen jährlich bis 2019 ändern, hat dies auch Auswirkungen auf die Höhe des Einheitswertes und damit auch auf die von den Betrieben zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge.

Der Einheitswert ist ein jedem Betrieb zugewiesener standardisierter Ertragswert, der als Grundlage für die Erhebung zahlreicher Abgaben dient. So ist die Beitragsgrundlage nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) im Regelfall der Versicherungswert des land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes, welcher vom Einheitswert der bewirtschafteten land-(forst-)wirtschaftlichen Flächen abgeleitet wird.

 

Eine an der Universität für Bodenkultur Wien im Jahr 2009 von Assoc. Prof. DDr. Hermann Peyerl und Ass. Prof. Dipl.-Ing. Dr. nat. techn. Michael Eder durchgeführte Analyse der Einheitswertreform (Berücksichtigung der Direktzahlungen und des Viehbestandes) auf der Basis von Testbetriebsdaten zeigt, dass mit der Reform nicht zu einer Verbesserung der Aussagekraft der Einheitswerte beigetragen wird.

Mit der neuen Einheitswertberechnung zeigt sich, dass kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis 20 Hektar bei den von Einkünften abhängigen Abgaben überproportional belastet werden. Vor allem die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge (SVB) treffen kleine Bauern stärker als große Landwirte, die ja schon in der Höchstbemessung sind. Die SVB-Beiträge steigen insbesondere für Betriebe, die in neue Sparten diversifizieren. Dies bremst die Flexibilität und Dynamik jener Betriebe, die aus volkswirtschaftlichen Überlegungen an sich gewünscht wäre und verzerrt überdies den Wettbewerb.

 

Die derzeit gültige Beitragsgrundlage wurde unter Berücksichtigung nicht eintreffender Prognosen der Wirtschaftsforschung erstellt, daher erhöhen sich die Sozialversicherungsbeiträge der Bäuerinnen und Bauern bei massiv verminderten und weiter sinkenden Ertragswerten auf existenzbedrohende Weise.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land-, Forst-, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, sich beim Finanzminister für eine wissenschaftliche Evaluierung des aktuellen österreichischen Einheitswertsystems für die landwirtschaftlichen Betriebe und den damit eng verwobenen Beitragsgrundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung einzusetzen.

 

Weiters soll die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass auf Basis der wissenschaftlichen Evaluierung zeitnah ein angepasstes und sozial ausgewogenes Berechnungsmodell der Beitrags-Grundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung erstellt und bis spätestens 2018 implementiert wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft  vorgeschlagen.