1876/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 13.10.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abg. Ing. Norbert Hofer, DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen an Gemeinden für die Schaffung oder die Sanierung von Infrastruktureinrichtungen

 

Die Gemeinden sind der wichtigste politische Sektor in unserer Gesellschaft. Nirgends ist der Kontakt zu den Menschen so unmittelbar gegeben wie in der Gemeindepolitik. In den letzten Jahren wurden immer mehr Aufgaben von Bund und Ländern an die Gemeinden delegiert. Gleichzeitig wird für viele Kommunen der frei verfügbare Finanzpolster immer kleiner, Investitionen in Infrastruktur können nur mehr unter größten Anstrengungen getätigt werden und sind in vielen Fällen gar nicht mehr möglich.
 
In vielen Kommunen gibt es aber Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen, die bereit sind, für konkrete Vorhaben wie beispielsweise Schulsanierungen oder die Errichtung von Spielplätzen in ihren Heimatgemeinden einen finanziellen Beitrag zu leisten. 
 

Eine (Mit-)Finanzierung von derartigen Gemeindevorhaben durch Private wäre für viele Gemeinden von großer Bedeutung und würde viele Vorhaben erst finanzierbar machen bzw. deren Umsetzung sicherstellen. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit sind gerade jetzt Investitionsimpulse in den kommunalen Bereichen von immenser Wichtigkeit, wovon in erster Linie Klein- und Mittelbetriebe sowie die größeren Zulieferbetriebe profitieren würden.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen wird ersucht, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, um eine steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Gemeinden zur Schaffung oder Sanierung von Infrastruktureinrichtungen sicherzustellen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.