1888/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 09.11.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Gewerbeordnung Neu

 

Laut dem aktuellen Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 - 2018 „Erfolgreich. Österreich.“ Sollen politische Maßnahmen dazu beitragen, eine neue Gründer_innenwelle auszulösen. Um dies zu ermöglichen, so waren sich die Regierungsparteien zumindest im Herbst 2013 einig, sind „Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen“ dringend notwendig.

Das Wichtigste zuerst: Die österreichische Gewerbeordnung ist aus heutiger Sicht nicht reformierbar. Es würde Jahrzehnte dauern alle Fachverbände und Interessensgruppen davon zu überzeugen, ihre Privilegien aufzugeben bzw. sich aus der Gewerbeordnung streichen zu lassen. Aus diesem Grund streben wir eine komplette Neufassung an, die die jetzige Fassung ersetzt. Die aktuelle Gewerbeordnung ist heute kein Instrument der Qualitätssicherung, sondern des Protektionismus und behindert die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs. Aktuell gibt es in Österreich 80 reglementierte und über 440 freie Gewerbe, sowie 21 Teilgewerbe. Die Regierung gedenkt jedoch eine kleine strukturelle Anpassung vorzunehmen und 21 Teilgewerbe in freie und reglementierte Gewerbe aufzuteilen.

In vielen Fällen existiert keine evidenzbasierte Begründung für die Reglementierung eines Gewerbes. Die Tätigkeitsfelder der freien Gewerbe sind inhaltlich sehr eng und teilweise skurril definiert. Der Versuch die Gesamtheit der Tätigkeiten des 21. Jhdt. abzubilden ist unmöglich: Die GewO kann viele unternehmerische Tätigkeiten inhaltlich nicht mehr abbilden, da die rigiden Definitionen der einzelnen Gewerbe mit dem Wandel des wirtschaftlichen und technischen Umfelds nicht Schritt halten. Hinzu kommt, dass die GewO inhaltlich überfrachtet ist und Materien enthält, die einen großen Teil der Gewerbetreibenden nicht betreffen und daher in eigenen Gesetzen geregelt werden sollten.

Um Arbeitsplätze zu sichern wäre es daher unvermeidbar. Das Ziele einer neuen Gewerbeordnung muss es sein sich an Zielen zu orientieren und nicht an der derzeitigen Gewerbeordnung. Die Ziele müßten wie folgt aussehen:

1.    Freier Zugang zum Gewerbe: Freier Zugang zu unternehmerischer Tätigkeit soll ein Grundrecht aller volljährigen Bürger_innen sein. Befähigungsnachweise sollen nur mehr für Tätigkeiten notwendig sein, die Gesundheit, Umwelt und Finanzen gefährden könnten.

2.    Zukunft denken: Inhaltlich verwandte freie und reglementierte Gewerbe sollen zu breit definierten Branchengewerben zusammengefasst werden. Neu entstehende wirtschaftliche Tätigkeiten sollen in das inhaltlich passende Branchengewerbe eingegliedert.

3.    Vereinfachte Rahmenbedingungen: Alle unternehmerischen Tätigkeiten sollen unter die Gewerbeordnung fallen.

4.    Schlanke Gewerbeordnung: Die Gewerbeordnung soll nur mehr den Zugang zum Gewerbe regeln, die Branchen sowie die Notwendigkeiten für Befähigungsnachweise und Lehrberechtigungen. Alle anderen Materien wie z.B. Betriebsanlagengenehmigungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen in eigenen, bundeseinheitlichen Gesetzen geregelt.

5.    Freiwillige Interessenvertreter:  Die Interessensvertretung der Unternehmer_innen soll in Branchen gegliedert werden und kann die Unternehmer_innen bundesweit vertreten. Services die Nachgefragt werden können natürlich angeboten werden.

6.    Branchenkollektivverträge: Statt des Wildwuchses an Kollektivverträgen sollen vermehrt Betriebsvereinbarungen geschlossen. Falls in einem Betrieb kein Betriebsrat vorhanden ist, tritt ein Branchenkollektivvertrag in Kraft.

7.    Modulare Lehrlingsausbildung in Branchen: Die Einteilung in Branchen ermöglicht die Ausweitung der modularen Lehrberufe und damit eine bessere Qualifizierung der Lehrlinge.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat ein Gesetz vorzulegen, welche eine gänzliche Neugestaltung der Gewerbeordnung mit folgenden Zielen zum Inhalt hat:

 

1.    Reglementierte und freie Gewerbe werden durch eine Gliederung nach Branchen, die verwandte Tätigkeiten zusammenfassen, ersetzt;

2.    Ein Gewerbeschein wird für gesamte die Branche ausgesetellt;

3.    Tätigkeiten, die einen eigenen Befähigungsnachweis erfordern, werden branchenspezifisch definiert;

4.    Eine Liste der Tätigkeiten, die einen Befähigungsnachweis erfordern, wird vom Parlament beschlossen. Diese Festlegung unterliegt einer 5-jährigen Sunset Clause;

5.    Gesetzesmaterie die über den Zugang zum Gewerbe regeln, die Branchen sowie die Notwendigkeiten für Befähigungsnachweise und Lehrberechtigungen hinaus gehen, sollen in Zukunft in entsprechenden Gesetzesmaterien geregelt werden (z.B.: Lehrlingsausbildung in Berufsausbildungsgesetz.)"


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und
Industrie vorgeschlagen.