1905/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.11.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Fußfessel für Djihad-Rückkehrer“

 

 

Die Problematik der Rückkehrer aus dem Djihad nach Österreich entwickelt sich als immer bedrohlicher. Die Presse schreibt dazu am 13.10.2016 Folgendes:

 

13.10.2016 | 20:53 | (DiePresse.com)

 

Österreichs Verfassungsschutz sieht erhöhte Terrorbedrohung

 

Mittlerweile 288 Menschen seien aus Österreich in den Jihad gezogen oder daran gehindert worden, sagte Direktor Gridling. Die Dunkelziffer sei sehr schwer einzuschätzen.

 

Der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung (BVT), Peter Gridling, geht auch in Österreich von einer erhöhten Terrorbedrohung aus. Gefährdungspotenzial sieht er vor allem von Jihad-Rückkehrern und Personen ausgehend, die an der Ausreise gehindert wurden, sagte Gridling am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Bregenz.

 

"Man darf die Augen nicht verschließen. Man darf die Entwicklung nicht verschlafen", stellte Gridling klar. Österreich sei gegen grenzüberschreitende Gefahren nicht immun. Die Zahl der Menschen aus Österreich, die ausgereist seien, um im Jihad zu kämpfen oder an der Ausreise gehindert wurden, bezifferte Gridling mit 288. Die Dunkelziffer sei sehr schwer einzuschätzen. In letzter Zeit wurden allerdings wieder Fälle bekannt, von denen man zuvor nichts gewusst habe, räumte der BVT-Direktor ein. Als "Hotspots" der Radikalisierung nannte der Verfassungsschützer die Bundesländer Wien, Steiermark und Niederösterreich.

 

Mehr asyl- und fremdenfeindlichen Straftaten

 

Grundsätzlich sei 2016 die Zahl der Menschen, die in den Jihad zogen oder dies versucht hatten, leicht zurückgegangen. Dass mit der Flüchtlingsbewegung auch radikalisierte Personen nach Österreich gekommen seien, die sich hier als terroristische Schläferzelle niedergelassen hätten, wollte der Verfassungsschützer ebenfalls nicht ausschließen.

 

Neben der verschärften Sicherheitslage durch Terrorismus betonte Gridling die steigende Zahl der asyl- und fremdenfeindlichen Straftaten. Der Trend sei derzeit zwar rückläufig, "von den Zahlen des ersten Halbjahres 2015 sind wir aber noch weit entfernt", räumte der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ein.

 

(APA)


Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5101536/Osterreichs-Verfassungsschutz-sieht-erhohte-Terrorbedrohung

 

In Österreich wurden im Jahr 2014 gesetzliche Änderungen beschlossen, um auf die veränderte Bedrohungslage durch Terrororganisationen wie den IS zu reagieren. Diese Änderungen waren z.B. das Verbot der Verwendung von Symbolen terroristischer Gruppierungen; die Einführung eines neuen Entziehungstatbestandes im Staatsbürgerschaftsgesetz für Personen, die freiwillig außerhalb Österreichs als Teil einer organisierten bewaffneten Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnehmen und die Verhinderung des Grenzübertrittes durch Minderjährige ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, wenn Hinweise vorliegen, dass der Minderjährige im Ausland an Kampfhandlungen teilnehmen oder diese dort anderweitig unterstützen möchte. Was die Rückkehrer betrifft, werden diese zwar vom BVT beobachtet, jedoch besteht oft keine Möglichkeit, diese sofort in Haft zu nehmen, was dazu führt, dass sich diese Personen (wie im Artikel der Presse beschrieben) weiterhin auf freiem Fuß in Österreich befinden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Möglichkeit beinhaltet, Djihad-Rückkehrer, die in Österreich nicht in U-Haft oder Haft sitzen, mit einer Fußfessel auszustatten, um deren Aktionsradius einzuschränken.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.