1908/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.11.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung der Pensionen um 1,3 Prozent

Korosec: 100 Euro für die Seniorinnen und Senioren ist als Teilerfolg zu werten!

Wien (OTS) - „Ich begrüße jede Art der Kaufkraftstärkung der Seniorinnen und Senioren - so auch die nun beschlossenen 100 Euro. Dies stellt zwar nur die zweitbeste Lösung dar, entspricht aber in Grundsätzen dem Beschluss im Österreichischen Seniorenrat eine Erhöhung über die 0,8% zu erzielen. Das bessere Modell hat der Österreichische Seniorenbund vorgelegt, welches auf Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit gesetzt hat,“ so äußert sich Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes zum heutigen Ergebnis der Pensionsanpassung 2017.

Eine prozentuelle langfristige Erhöhung hätte dem Versicherungsprinzip und der Beitragsgerechtigkeit entsprochen. Das wäre eine langfristige Sicherstellung der Kaufkraft gewesen und nicht nur eine einmalige Zahlung.

Seniorenbund Modell - Nachhaltig auf Dauer und nicht nur eine einmalige Abschlagszahlung!

„Als visionär ist diese vorgelegte Erhöhung mit Sicherheit nicht zu betrachten. Weiters wäre die alternative Lösung auch die sozial gerechtere gewesen, da bis 1.000 Euro eine Erhöhung um 1,3% und ab 1.000 Euro eine ein prozentige Erhöhung vorgesehen war.“ So Korosec weiter.

„Mit einer Erhöhung aller Pensionen lediglich von 0,8 % hätte ich mich jedoch niemals zufrieden gegeben. Dies wäre zu wenig gewesen!“, so Korosec abschließend.

Darüber hinaus gibt es aber gerade für die ältere Generation noch eine ganze Reihe weiterer sozialpolitischer Baustellen, die geschlossen werden müssen:

-Abschaffung der Hürden für den Zugang zum Pflegegeld Stufe 1 und 2

-Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes

-Schaffung einer Mindestpension in der Höhe von 1.200,- Euro

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass zur Pensionserhöhung von 0,8 Prozent für alle Pensionisten für das Jahr 2017 zusätzlich die Auszahlung der angekündigten Extrazahlung in der Höhe von 100 Euro erfolgt. Gleichzeitig sollen auch die legistischen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die 2011 bzw. 2014 eingezogenen Hürden für den Zugang zum Pflegegeld Stufe 1 und 2  wieder abgeschafft werden, eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes kommt und eine Mindestpension in der Höhe von 1.200,- Euro geschaffen wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.