1912/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.11.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsbeiträge

Die österreichische Bevölkerung steigt an. Seit 2005 verzeichnen wir ein Bevölkerungswachstum von über 5,1%, insbesondere aufgrund vermehrter Zuwanderung. Dieser starke Zuwachs stellt insbesondere für die Städte eine wohnungstechnische Herausforderung dar.

Die Wohnbauförderung ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr in die Hände der Länder gedrängt worden. Zuletzt soll laut Medienberichten die Wohnbauförderung durch den Finanzausgleich 2016 ganz in die Kompetenz der Länder übergeführt werden. Die Zweckbindung von Wohnbauförderungsbeiträgen und Rückflüssen wird jedoch nicht wieder eingeführt. Sie wurde im Zuge des Finanzausgleichs 2008 aufgehoben.

Seit der gänzlichen Aufhebung der Zweckwidmung kann man starke Schwankungen bei den Förderungszusagen beobachten. Brachen die Förderungen in den Jahren 2010-2012 stark ein, folgten mit 2013 und 2014 starke Förderjahre. 2015 kam es dann zu einem Rückgang von 11% im Vergleich zum Vorjahr (25.900 Zusicherungen). Im Vergleich dazu wurde in den 1990ern doppelt so viel gefördert errichtet.

Auch unter den neun Bundeländern gibt es massive Unterscheide. Während in der Steiermark, Tirol und Vorarlberg die Ausgaben annähern konstant blieben, waren die Wohnbauförderungsausgaben in Salzburg, Wien und Burgenland stark rückläufig.

Der Sanierungsbereich sank auch rapide. Von 2014 auf 2015 fielen die Sanierungsförderungszusagen um 9%.

Der Rückgang der Wohnbauförderung ist besonders ärgerlich, wenn man die Zusammenstellung dieses Wohnbauförderungstopfes näher betrachtet.  In Österreich zahlt jeder Arbeiternehmer und jede Arbeitnehmerin monatlich 0,5% des laufenden Bezuges als Wohnbauförderungsbeitrag. Ergänzt wird das durch weitere 0,5% der Lohnsumme durch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Daneben steuert der Bund noch ca. 800 Mio aus dem Budget bei. Der Rest stammt aus Rückflüssen von aushaftenden Darlehen.

Insbesondere mit diesen Rückflüssen könnte der Wohnbauförderungstopf nachhaltig befüllt werden. Jedoch werden diese (insbesondere seit der Aufhebung der Zweckwidmung) vermehrt zur Bindesländerbudgetsanierung oder für riskante Spekulationen am Finanzmarkt verwendet.

Seit 2008 werden die Einnahmen aus der Wohnbauförderung nicht mehr in einer gesonderten Statistik dargestellt. Es liegt seit dem auch in der Hand der Bundesländer, ob sie die Rückflüsse aus den Wohnbauförderungsdarlehen zweckwidmen oder im allgemeinen Budget versickern lassen möchten.

Anfang der 2000er betrugen die Rückflüsse 10 % des Gesamtbudgets. 2010 waren das schon 50 % des Wohnbauförderungsbudgets. Besonders hoch ist diese Quote in Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Salzburg. Zum Beispiel wurden in Vorarlberg 2014 und 2015 Rückflüsse generiert, die höher als die Gesamtausgaben der Wohnbauförderung ausfielen.

Aufgrund der frühen Forderungsverkäufe sind die Rückflüsse in Niederösterreich und Oberösterreich besonders niedrig.

Nominell betrachtete blieben die Ausgaben der Wohnbauförderung seit 1990 konstant zwischen 2,5 und 3 Mrd. €. Als Anteil am Brutto-Inlandsprodukt bedeutet das jedoch einen konstanten Rückgang.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsbeiträge, insbesondere auch der Rückflüsse, wieder eingeführt wird."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.