1913/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.11.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Schulgründungen

Neugründungen sind ein wesentlicher Motor für Fortschritt und Innovation. Das gilt für Unternehmensgründungen in der Privatwirtschaft oder Vereinsgründungen im Bereich der Zivilgesellschaft ebenso wie für Schulgründungen im Bildungswesen.

Neu gegründete, freie Schulen sind ein Entwicklungslabor für pädagogische und didaktische Konzepte, die in der Praxis erprobte Antworten auf Herausforderungen unserer Zeit geben können. Richtig eingebunden und vernetzt können diese Schulen daher nicht nur für ihre eigenen Schüler_innen, sondern auch für das etablierte Schulwesen großen Nutzen stiften.

Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen gleicht die Gründung einer neuen Schule in Österreich leider einem Spießrutenlauf. Damit das innovative Potenzial potenzieller Schulgründungen nicht weiter blockiert und vergeudet wird, müssen diese Rahmenbedingungen wesentlich verbessert werden.

Dieser Antrag ist im Rahmen des „Barcamp Bildung“ in Wien am 04.10.2016 in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Schüler_innen, Eltern und Lehrer_innen entstanden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Gründung neuer Schulen in rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu vereinfachen und zu fördern. Dazu zählen folgende Eckpunkte:

·        Transparente Information über die Anforderungen und Bedingungen einer Schul-Neugründung: „One-Stop-Shop für Schulgründungen“ als ein vom Bildungsministerium betreuter Online-Prozessfluss, der sämtliche erforderliche Behördengänge und Genehmigungen umfasst.

·        Ein österreichweit gültiges, pädagogisch angemessenes Schulbaurecht, das Schulgründer_innen vor Willkür des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin als Baubehörde schützt.

·        Zeitgerechte und transparente Entscheidung über die Zuerkennung von Öffentlichkeitsrecht: Um Schulgründer_innen Planungssicherheit zu geben, soll diese Entscheidung wesentlich früher und kommissionell statt durch einen einzelnen Beamten getroffen werden.

·        Multiplizierbarkeit von anerkannten Schulstatuten: Jede neu gegründete freie Schule braucht ein Schulstatut, das genehmigt werden muss. Diese Genehmigung soll automatisch erteilt werden, wenn ein bereits genehmigtes Schulstatut einer existierenden Schule übernommen wird.

·        Mehr Freiheit bei der Auswahl der Lehrkräfte: Die Auswahl der Lehrkräfte und die Definition des Anforderungsprofils soll in die Verantwortung des Schulleiters / der Schulleiterin übertragen werden. Mindestens eine Person im Lehrkörper muss ein pädagogisches Studium an einer staatlichen Hochschule absolviert haben. Über die nötige Qualifikation der anderen Lehrkräfte (bspw. Alternative pädagogische Ausbildungen oder andere akademische und/oder berufspraktische Qualifikationen) entscheidet die Schulleitung autonom anhand des Schulprofils. Im Gegenzug betreibt die Schulbehörde in den ersten Jahren nach der Gründung eine engmaschige Supervision, um die Qualitätsentwicklung zu fördern.

·        Finanzielle Gleichstellung öffentlicher, konfessioneller und freier Schulen mit Öffentlichkeitsrecht: Die Schulfinanzierung soll, wie bei den Fachhochschulen, durch einen fixen Betrag pro Schüler_in erfolgen, ergänzt durch eine sozialindexbasierte Komponente. Diese Finanzierung ist unabhängig von der Trägerschaft, schließt die Einhebung von Schulgeld aus und ermöglicht neu gegründeten Schulen daher Chancengleichheit und soziale Durchmischung."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.