1918/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.11.2016
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Kennzeichnung von suchterzeugenden Medikamenten

 

Für nahezu jedes körperliches und seelisches Leiden gibt es ein helfendes Medikament. Viele Medikamente sind zwar akut wirksam, aber gleichzeitig hochgradig bzw. potentiell suchterzeugend. Bei Absetzung drohen Entzugserscheinungen wie Übelkeit, Brechreiz, Kreislaufzusammenbruch, Schweißausbrüche, Halluzinationen, usw. Nicht zu vergessen sind potentielle Nebenwirkungen des Medikaments selbst bzw. die Wechselwirkung durch die Einnahme anderer Medikamente bzw. Wirkstoffe wie Koffein, Alkohol, usw.

 

Viele gern verschriebene Präparate (wie Schlaf- und Beruhigungsmittel), die eine Abhängigkeit erzeugen, beeinflussen auch die Fahrtüchtigkeit. Laut einer Erhebung des KFV Anfang 2016 scheinen sich viele Konsumentinnen und Konsumenten darüber nicht bewusst zu sein. 38 Prozent der Befragten gaben an, den Beipackzettel selten (24 Prozent) oder nie (14 Prozent) bewusst zu lesen, um sich über die Nebenwirkungen oder möglichen Beeinträchtigungen zu informieren. Das auf der Medikamentenschachtel aufgedruckte Warndreieck (betreffend einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit) mit Rufzeichen war nur 22 Prozent der Befragten bekannt.

 

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass auch immer mehr Kinder suchterzeugende Medikamente wie Psychopharmaka verschrieben bekommen, darunter auch Kleinkinder zwischen 0-4 Jahren (laut 9700/AB „Antidepressiva für Kinder und Jugendliche: Zahlen des Hauptverbandes“ und 9699/AB „ADHA-aktuelle Statistiken zur Verschreibung von Psychopharmaka“

 

Um das suchterzeugende Potential eines Medikaments hervorzuheben, wären eine diesbezügliche Kennzeichnung und dementsprechenden bewusstseinsfördernde Maßnahmen im Sinne einer Aufklärungskampagne erforderlich.

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, dem Nationalrat eine gesetzliche Initiative vorzulegen, wonach der bereits bestehende Warnhinweis „beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit“ bei Medikamenten, die laut Beipacktext in der Lage sind Sucht zu erzeugen, durch die Kennzeichnung „Suchterzeugend“ ergänzt wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.