1921/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.11.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Aufnahme von Experten zur Bekämpfung von Cybercrime

 

Die stark steigende Problematik von „Cybercrime“ und Kriminalität im Internet stellt die Gesellschaft, die Wirtschaft und auch die Exekutive vor neue Herausforderungen.

Dem Cybercrime-Report 2015 des Bundeskriminalamtes ist zu entnehmen:

„Im Bereich Cyber-Kriminalität ist die Zahl der Anzeigen um 11,6 Prozent auf 10.010 Fälle angestiegen. Das sind um 1.047 mehr als 2014. Die Aufklärungsquote lag 2015 bei 41,5 Prozent, mit nur 0,7 Prozentpunkten über jener von  2014, was sowohl auf die zunehmende Technisierung der Tätergruppen als auch auf deren vermehrten Gebrauch  von Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken hinweisen könnte. Bei den Cybercrime-Delikten im engeren Sinn wurde 2015 ein Rückgang der Anzeigen um 3,3 Prozent verzeichnet, während die Zahl der Anzeigen wegen Internetbetrugs um 12,6 Prozent gestiegen ist.

Auch das Jahr 2015 folgt im Zehn-Jahresvergleich einem deutlichen Trend nach oben, wobei sich die Anzahl der  Anzeigen der letzten vier Jahre auf hohem Niveau eingependelt hat. Die Technisierung des Alltags, die zunehmende  Nutzung von Computern in Form von Mobile Devices verschiedenster Art und der Ausbau der Netzverbindungen  bieten potenziellen Tätern eine stetig wachsende Angriffsfläche.

Insbesondere ist das vermehrte Auftreten von Ransomware und DDos-Attacken, Englisch für Distributed  Denial-of-Service, zu beobachten. Während 2014 eher Klein- und Mittelunternehmen Ziel der Angriffe waren, sind mittlerweile auch große Betriebe und Privatpersonen stark betroffen. Die Bedrohungslage kann somit als

ansteigend eingestuft werden.

Das Cybercrime-Competence-Center C4 im Bundeskriminalamt fungiert national und international als  Zentralstelle zur Bekämpfung von Cyber-Kriminalität in Österreich. Vergleichbare Dienststellen dazu gibt es auch in allen Landeskriminalämtern, in denen ebenfalls kriminalpolizeilich und technisch ausgebildete Expertinnen und  Experten mit der Bekämpfung von Cybercrime und auf dem Gebiet der IT-Forensik ihre Aufgaben erfüllen.

Aufgrund des unaufhaltsamen technologischen Fortschrittes und der Digitalisierung des Alltags ergibt sich  ein erhöhter Bedarf an hochqualifizierten Cybercrime-Ermittlungsexperten und IT-Forensikern.(…)“

 

Zur Bekämpfung, Ermittlung und Aufklärung dieser Formen der Kriminalität und zur Bewältigung von Sonderlagen um spezielle Abwehrmaßnahmen zu setzen, ist ein hoher Bedarf an Spezialisten im Bereich „Cyber“ und IT-Forensik unbedingt notwendig. Leider sind diese Experten rar und selbst wenn es welche gibt, die sich für eine berufliche Verwendung im Bereich dieser speziellen Verbrechensbekämpfung interessieren, gibt es nur selten die Möglichkeit eine Planstelle im Ressortbereich zu bekommen. Eine Betrauung mit einer Exekutivdienstplanstelle scheitert im Normalfall an den fehlenden Voraussetzungen, außerdem ist der Bedarf an Exekutivdienstplanstelle an anderer Stelle weit mehr gegeben.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass eine  vermehrte Aufnahme von speziell ausgebildeten Experten zur Bekämpfung, Ermittlung und Aufklärung bei Cybercrime mittels zeitlich befristeten Sondervertrag möglich wird, diese aber nicht mit einer Exekutivdienstplanstelle betraut werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.