1933/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.11.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verstärkung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Im Bericht des  Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.):

Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017

(Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.), UG 21

Soziales und Konsumentenschutz wird folgendes Wirkungsziel formuliert:

Wirkungsziel 2: Verstärkung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, um in der Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen des Lebens weitere Verbesserungen zu erzielen.

 Warum dieses Wirkungsziel?

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen ist noch nicht erreicht. Neben unmittelbaren Diskriminierungen sind es vor allem Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Solche bestehen vor allem auch in der Berufswelt.

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

- Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Menschen mit Behinderung. - Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

- Begleitende Evaluierung der Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz (BGBl. I Nr. 111/2010) (Verlängerung der „Probezeit" von bisher 6 Monaten auf nunmehr 4 Jahre und Staffelung der Ausgleichstaxe nach Betriebsgröße).

Parameter für den Erfolg: Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund); Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten


Ergebnis/Ziel:

Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund): 42%(2015) 33%(2016) 38%(2017) 38%(2018)

Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten: 62,3%(2015) 61,9 %(2016)61,7%(2017) 61,9%(2018)

 

Gleichzeitig gestalten sich in einem Bereich, wo die Möglichkeit zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für Behinderte besteht, - nämlich im Tabakmonopol und als Trafikant, die Rahmenbedingungen für die dort tätigen Personen immer schlechter. Derzeit besteht bei den Tabakfachgeschäftsinhabern ein Anteil von rund 52 Prozent an vorzugsberechtigten Behinderten, - formal eine Erhöhung gegenüber 2010 von 2,5 Prozent. In absoluten Zahlen ist die Anzahl der vorzugsberechtigten Behinderten an den Tabakfachgeschäftsinhabern jedoch um 83 zurückgegangen.

Gründe dafür sind neben den negativen Auswirkungen eines immer strengeren Nichtraucherschutzes vor allem auch die sich verschlechternden Bedingungen bei den Handelsspannen der Trafikanten im Bereich der Tabakware. Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten hat in einem Grundsatzbeschluss Modelle einer neuen Handelsspannenregelung einstimmig beschlossen. Ziel ist eine Nettohandelsspanne von 14 Prozent für Tabakfachgeschäften und 7,6 Prozent für Tabakverkaufsstellen. Nur eine Umstellung auf dieses Handelsspannenmodell kann ein mittel- und langfristiges ökonomisches Überleben der Tabaktrafikanten und damit der  vorzugsberechtigten Behinderten als selbständige Unternehmer in diesem Bereich garantieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, mit dem für das Tabakmonopol zuständigen Finanzminister eine neue Tabakhandelsspannenregelung für die österreichischen Trafikanten aus zu verhandeln, die  insbesondere den vorzugsberechtigten Tabakfachgeschäftsinhabern ein ökonomisches Überleben für die Zukunft garantiert. Die Nettohandelsspanne soll dabei für Tabakfachgeschäftsinhaber mindestens 14 Prozent und davon abgeleitet für Tabakverkaufsstelleinhaber mindestens 7,6 Prozent betragen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.