1940/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Suchtmittelspürhunde in Justizanstalten

 

Im Jahr 2007 wurde der erste und bislang einzige Suchtmittelspürhund für die österreichischen Justizanstalten ausgebildet und war seitdem erfolgreich im Einsatz.

 

Die Tageszeitung „Kurier“ berichtete jedoch am 28. Mai 2009 in ihrem Artikel „Häfnhund muß in Zwangspension“, dass das Projekt des Diensthundes am 31. Mai 2009 enden wird, obwohl sich nach Einschätzung aller Beteiligten der Einsatz dieses Drogenhundes in der Vergangenheit äußerst bewährt hat.

 

In den folgenden Bereichen wurde der Diensthund eingesetzt und konnte dort mit dem Diensthundeführer erfolgreich wirken:

 

- Durchsuchung der Arbeitsstätten und Aufenthalts- bzw. Freizeitbereiche der  Insassen während der Nachtstunden nach versteckten Suchtmitteln

- Durchsuchung der Haftraumbereiche während der Tagstunden nach versteckten Suchtmitteln

- Einsätze im Besucherbereich

- Durchsuchung von Transportfahrzeugen nach versteckten Suchtmitteln

- Sog. „Stöberarbeiten“ in Transportfahrzeugen nach versteckten Personen

- Kontrolle der Freigänger der Justizanstalten des gesamten Bundesgebietes

 

Durch den Einsatz des Diensthundes konnten in der recht kurzen Zeit seiner Aktivität über 120 Suchtmitteldelikte aufgedeckt werden. Im Vordergrund stand jedoch die präventive Wirkung des Hundeeinsatzes. Das abschreckende Element der Existenz eines Suchtmittelspürhundes, führt bereits dazu, dass Drogenkonsum und -handel unattraktiver für die Insassen werden. Ein Drogenhund ist daher in der Lage einen großen Beitrag für einen suchtmittelfreien Strafvollzug zu leisten. In Einzelfällen kann er sogar Leben retten.

 

Einer der Gründe den Einsatz zu beenden, wurde in den angeblich hohen Kosten gesehen. Die Berechnung des Ministeriums enthielt jedoch Kostenpunkte, die so nicht unbedingt zu veranschlagen gewesen wären. Die Hauptkosten der Kostenaufstellung resultierten etwa durch die Planstelle eines dienstführenden Beamten (e2a/2). Diese Kosten könnten aber durch Unterbringung des Hundeführers im allgemeinen Justizwachdienst, dem Wachzimmerkommandanten unterstellt, verringert werden.

 

Der Einsatz von Suchtmittelspürhunden wurde sogar vom Rechnungshof geprüft. Dieser hat sich für einen solchen Einsatz ausgesprochen.

 

Durch den Einsatz von Suchtmittelspürhunden könnte das Fortkommen der Häftlinge, die Gesundheit der Häftlinge, aber auch die Sicherheit in den Justizanstalten enorm erhöht werden. Denkbar wäre eine Variante von zwei Stützpunkten (jeweils eine Justizanstalt im Osten und eine im Westen). Von diesen zwei Stützpunkten aus könnten alle 27 Justizanstalten und deren Außenstellen betreut werden.

 

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, schnellstmöglich den Einsatz von justizeigenen Suchtmittelspürhunden, ausgehend von mindestens zwei Stützpunkten, in allen österreichischen Justizanstalten sicherzustellen."

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.