1941/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen gegen Radikalisierung von Mithäftlingen im Gefängnis

 

Die Problematik rund um Radikalisierungen in österreichischen Haftanstalten ist ausführlich und allgemein bekannt. Österreichische Medien informierten immer wieder über diesbezügliche Missstände.

 

Die Tageszeitung Kurier berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 19.11.2016:

„Justiz für IS-Heimkehrer nicht gerüstet

Strafvollzug: Die ersten kommen schon wieder frei, nur ein einziger wurde für Präventionsarbeit eingesetzt.

 

Der Zulauf zum Islamischen Staat scheint ungebrochen. Erst am Freitag musste sich ein 29-jähriger IS-Heimkehrer im Wiener Landesgericht als Fahrzeug-Lieferant für den Dschihad ("Heiliger Krieg") verantworten. Er soll in Wien einen Audi A6 Avant und einen BMW X6 ergaunert und sie nach Syrien transferiert haben.

"Die Rückkehrer werden uns in Europa noch lang beschäftigen", sagt der deutsche Terror-Experte Peter Neumann. 280 Dschihadisten (darunter 87 Heimkehrer) werden von den Behörden in Österreich überwacht. Mit 193 Ermittlungsverfahren und 41 Anklagen gegen Terrorverdächtige, von denen 34 nicht rechtskräftig verurteilt wurden, ist heuer bereits das Niveau des gesamten Vorjahres erreicht. 54 sitzen derzeit im Gefängnis. Und was passiert dort mit ihnen? Sie werden auf Justizanstalten aufgeteilt, um sich nicht untereinander verständigen bzw. Mithäftlinge radikalisieren können. Und schon allein das funktioniert nicht so gut.

 

262 Anrufe

Die gebürtige Tschetschenin und zuletzt in Baden bei Wien wohnhafte Zulihan J. alias Milana B. telefonierte mit ihrem Lebensgefährten Adam A. gezählte 262 Mal, als dieser bereits in Haft saß (wo der Besitz von Handys für Insassen verboten ist). Auch Whatsapp-Kontaktversuche gab es. Als die 36-Jährige Ende Oktober selbst im Gefangenenhaus Wr. Neustadt in U-Haft genommen wurde, brach der Kontakt zu ihrem im benachbarten Zellentrakt einsitzenden Lebensgefährten keineswegs ab. Belehrungen der Justizwache fruchteten nicht, die Frau soll jetzt in ein anderes Gefängnis verlegt werden. Sie steht im Verdacht, ein Selbstmordattentat in Österreich geplant bzw. versucht zu haben, den aus Belgien eingereisten Adam A. dazu zu überreden.“

 

Noch am selben Tag ist im Kurier eine Entgegnung der Generaldirektion des BMJ veröffentlicht worden. In dieser Entgegnung wird ausgeführt, dass sich die Justiz einen genauen Plan zurechtlegt, der einer Radikalisierung und anderen vorherrschenden Problemen entgegenwirken soll. 

 

Dass diese Pläne nicht greifen oder nicht umgesetzt werden, zeigt ein Beispiel eines jugendlichen Häftlings aus Gerasdorf. Trotz Warnungen diverser interner Stellen (die Tageszeitung „Heute“ veröffentlicht auch ein dazugehöriges Mail eines Richters), wurde der Häftling nicht wie empfohlen abgesondert von anderen Häftlingen untergebracht, sondern direkt inmitten von Jugendlichen in der Justizanstalt Gerasdorf. Zudem soll er vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

 

In der Praxis ist bekannt, dass eine ausreichende Trennung von radikalisierten Komplizen (sowohl während der U-Haft, als auch während der Strafhaft) nicht gegeben ist.

 

Trotz der bestehenden Probleme hinsichtlich der fehlenden Deradikalisierung der Häftlinge selbst sowie der fehlenden geeigneten Unterbringung zur Verhinderung der Radikalisierung von Mithäftlingen, hat das Bundesministerium für Justiz bis dato nicht ausreichend gehandelt.

 

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, schnellstmöglich gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um sicherzustellen, dass islamistisch radikalisierte Häftlinge in eigens dafür ausgelegten Sicherheitsabteilungen räumlich getrennt von anderen Häftlingen untergebracht werden, um eine drohende Radikalisierung von Mithäftlingen zu unterbinden."

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.