1944/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bernhard Themessl, DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Entflechtung des Fernbusmarktes

 

 

In Österreich werden seit längerem Fernbusreisen immer beliebter. Die Branche spricht von rund 10% an jährlichen Wachstumsraten. Leider kämpfen aber private Anbieter gegen Behörden und bürokratische Auflagen.

In Deutschland wurde der Markt für Fernbusse bereits mit 1.1.2013 weitgehend freigegeben. Tausende von neuen Arbeitsplätzen wurden damit geschaffen. Der innerdeutsche Reiseverkehr hat eine beeindruckende Dynamik erhalten. Mittlerweile ist auch belegbar, dass der liberalisierte Fernbusverkehr den Tourismus belebt, da Reisen deutlich billiger geworden ist und viele Menschen daher öfter verreisen. Der Bus ist eine echte Alternative zum Auto, da er über längere Strecken kostengünstiger und vor allem auch umweltfreundlicher ist.

 

In Österreich ist man von einem freien Wettbewerb noch weit entfernt. Das Beispiel „Fernbusmarkt“ zeigt auch deutlich auf, welch bürokratische Schranken den heimischen Unternehmen auferlegt werden. Zuständig sind hierzulande das Verkehrsministerium und die Bundesländer. Die straffen und überholten Regulierungen finden sich im Kraftfahrliniengesetz (KflG). Will man einen Linienverkehr zwischen zwei Städten starten, so ist eine Konzession vom Verkehrsministerium Voraussetzung. Bei überregionalen Strecken haben auch die Bundesländer mitzureden. Anzuhören sind die ÖBB, betroffene Verkehrsverbünde und die Arbeiter-, Landwirtschafts- und Wirtschaftskammern. Diese Institutionen haben die Möglichkeit, die Konzessionserteilung deutlich zu verzögen und sogar zu verhindern.

 

Beim heimischen Fernbuslinienverkehr geht es im Wesentlichen um den bundesländerübergreifenden Fernbuslinienverkehr und nicht um den ÖPNV. Der deutsche Gesetzgeber sieht hier auch eine Schutzwürdigkeit und hat explizit diesen Bereich aus der Liberalisierung herausgenommen. In diesem Zusammenhang ist das KflG nur mehr ein Konkurrenzschutzgesetz zugunsten der ÖBB.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Entflechtung des österreichischen Fernbusmarktes – nach deutschem Vorbild – vorsieht.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.