1946/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Einhaltung von strafprozessrechtlichen Verfahrensgarantien in der Türkei

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Nur wenige Stunden nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei wurden im Juli auf einen Schlag 2.745 Richter_innen abgesetzt oder suspendiert – fast ein Fünftel der schätzungsweise rund 15.000 des Landes.

 

Die besorgniserregende Situation der Justiz und des Rechtsstaats in der Türkei veranlassten alle europäischen Richtervereinigungen ihre Kräfte in einer gemeinsamen Plattform zu bündeln, um die Verantwortlichen in der Türkei und in Europa wachzurütteln und zu veranlassen, zu den gemeinsamen europäischen Grundwerten zurückzukehren.

 

Auch der österreichische Justizminister zeigte sich im Sommer tief besorgt, über die Vorkommnisse in der Türkei. "Der Türkei muss klar sein, dass sie nicht solche Wege beschreiten kann. Die Türkei hat die Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Dahingehend muss sie in die Pflicht genommen werden. Die europäischen Grundwerte sind einzuhalten. Es gab schon Verurteilungen am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wegen Menschenrechtsverletzungen" wird der Justizminister in der Tageszeitung Kurier vom 19.7.2016 zitiert.

 

Seither sind beinahe fünf Monate vergangen. An der Situation vieler inhaftierter Richter_innen hat sich bisher nichts geändert. Stattdessen haben weitere „Säuberungswellen“ stattgefunden und sich die Situation der Betroffenen noch zusätzlich zugespitzt. Unterdessen scheint die Unabhängigkeit der türkischen Justiz bereits in einem solchen Ausmaß untergraben zu sein, dass sie ihrer verfassungsmäßig zustehenden Kontroll- und Korrektivaufgaben nicht mehr gerecht werden kann.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufgefordert,

 

·        sich dringend für die Entsendung einer Beobachtermission des Europarats in die Türkei einzusetzen, um Inhaftierungen und Strafprozesse im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom Juli 2016 zu beobachten und

 

·        sich bei der türkischen Regierung insbesondere für eine Beendigung der Behinderung und Beeinflussung der Justiz sowie für die Rückgängigmachung der Amtsenthebungen von Staatsanwält_innen und Richter_innen einzusetzen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.