1953/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung

 

Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Bundesministerium für Justiz den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der nach Angaben eines hochrangigen Beamten des Ressorts „deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen“ liegt. So kostet etwa „ein Tag als Nichtversicherter im Wiener Allgemeinen Krankenhaus in der allgemeinen Gebührenklasse 1.127 Euro. Für ein 30-minütiges ärztliches Beratungsgespräch würden rund 60 Euro verrechnet.“

(http://derstandard.at/2000043360105/Privatpatient-Haeftling-Steigende-Kosten-fuer-Krankenversorgung).

 

An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3 deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. „Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.“, ist weiters dem Bericht zu entnehmen.

 

Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiterhin ungebremst. Im Jahr 2015 lagen sie bei über 80 Millionen Euro!

 

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 wird eine Maßnahme dem genannten Thema gewidmet, jedoch ist diese augenscheinlich nicht umgesetzt worden.

 

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.