1955/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
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EntschlieSSungsantrag

Parlamentarische Materialien

tät

der Abgeordneten Georg Willi, Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend steuerliche Erleichterung für betriebliche Zuwendungen für gesunde und umweltfreundliche MitarbeiterInnen-Mobilität

 

 

 

 

Von Vorarlberg ausgehend gibt es ein in mehreren Unternehmen bewährtes Anreizsystem für gesunde und umweltfreundliche MitarbeiterInnen-Mobilität: In Abhängigkeit davon, wie oft kein Auto-Parkplatz in Anspruch genommen und mit welchem Verkehrsmittel zur Arbeit gependelt wird, gibt es Gutscheine z.B. für Verkehrsverbund oder Radhändler.

 

Während der Bundesgesetzgeber durch das 2013 eingeführte und auch bereits praxisnäher weiterentwickelte „Jobticket“ und die Dienstwagenregelung für E-Autos im Rahmen der Steuerreform 2016 für NutzerInnen Öffentlicher Verkehrsmittel und E-Autos bereits gezielte steuerliche Verbesserungen vorgenommen hat, gibt es für Fahrgemeinschaften sowie beim Radfahren und Zufußgehen noch keine entsprechenden Lösungen für den Arbeitsweg. Denn der aktuelle Gesetzesrahmen legt fest, dass geldwerte Zuwendungen eines Betriebs an Mitarbeiter für Fahrgemeinschaften, Zufußgehen oder Radfahren, die einen jährlichen Betrag von rund 180 Euro übersteigen, als Sachbezug zu versteuern sind.

Diese Vorgabe stellt eine massive Barriere für die Verbreitung der oben beschriebenen, wirksamen Bonus-Modelle dar: Der finanzielle Rahmen der rund 180 Euro wird meist bereits mit anderen Leistungen (Zuschuss zum Mittagessen etc.) ausgeschöpft, eine korrekte Versteuerung der Summen (300 – max. 500 Euro pro Jahr und MitarbeiterIn) bedeutet extrem hohen bürokratischen Aufwand. Für Mitarbeitende ist es auch schwer verständlich, dass z.B. ein von der Firma zur Verfügung gestellter Gutschein für den Fahrradfachhandel einen finanziellen Abzug am Lohnzettel - infolge dieser derzeit zwingenden Versteuerung als Sachbezug - zur Folge hat.

 

Daher ist eine Änderung dahingehend nötig, dass es möglich wird, zweckgebundene Zuwendungen an FußgängerInnen, Fahrgemeinschaften und RadfahrerInnen bis zu einer Höhe von max. 500 Euro pro Jahr sachbezugsfrei zur Verfügung zu stellen.

Betriebe, die dies nutzen möchten, müssten dazu ein klar definiertes, umfassendes und gut dokumentiertes Anreizsystem zur Förderung von gesunder und umweltfreundlicher Mobilität installiert haben.

 
Diese Maßnahme wurde von den VerkehrslandesrätInnen der Bundesländer von Vorarlberg bis Burgenland und von Grün bis Blau im Rahmen der Landes-VerkehrsreferentInnenkonferenz am 29.4.2016 einstimmig befürwortet und mit Datum 2.5.2016 als Beschluss unter VSt-3484/3 im Wege der Verbindungsstelle der Bundesländer auch bereits schriftlich an den Verkehrs- und den Finanzminister herangetragen. 
Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:

„Die Landesverkehrsreferentenkonferenz ersucht den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie den Bundesminister für Finanzen, im Sinne der Förderung umweltfreundlicher und gesunder Mobilität, die Höhe der sachbezugsfreien Zuwendungen von Betrieben an ihre Mitarbeiter/innen von derzeit 180,-- €/Jahr deutlich anzuheben. Zweckgebundene Zuwendungen sollten unter einer definierten Nachweispflicht damit auch verstärkt an Fußgänger/innen, Fahrgemeinschaften und Radfahrer/innen möglich werden.“

 

Es handelt sich hierbei um eine sehr unterstützenswerte Initiative der Länder, die im Interesse all derer, die den Arbeitsweg gesund und umweltfreundlich und damit unter Vermeidung volkswirtschaftlicher Folgekosten zurücklegen, eine rasche Realisierung verdient hat.

 

Bei der Debatte über einen gleichlautenden Antrag im Verkehrsausschuss wurde von Regierungsfraktionsseite angeregt, dieses Ansinnen auch im Finanzausschuss zur Debatte zu stellen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem einstimmigen Beschluss der Landes-VerkehrsreferentInnenkonferenz vom 29. April 2016 entsprechend die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, damit die Höhe der sachbezugsfreien Zuwendungen von Betrieben an ihre Mitarbeiter/innen von derzeit rund 180,-- €/Jahr im Sinne gezielter Förderung umweltfreundlicher und gesunder Mobilität deutlich – zB auf 500,- €/Jahr – angehoben wird. Zweckgebundene Zuwendungen sollen unter einer definierten Nachweispflicht damit auch verstärkt an FußgängerInnen, Fahrgemeinschaften und RadfahrerInnen möglich werden.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.