1957/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2016
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EntschlieSSungsantrag

nten und Gänsen

nd

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Daunen von zwangsgestopften oder lebend gerupften Enten und Gänsen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Laut Recherchen der Tierschutzorganisation Vier Pfoten wandern Daunen durch sehr viele Hände, bis sie schlussendlich in Decken und Kissen landen: Vom Elterntierbetrieb geht’s zum Gänsemastbetrieb, dann zum Schlachthof, wo auch Foie-gras-Tiere geschlachtet werden, in die Daunen-Waschanlage bis hin zur Produktionsfirma, in der Daunen aus verschiedenen Betrieben vermischt werden können. Die Lieferketten sind sehr undurchsichtig und Marken können oft nicht komplett ausschließen, dass für die von ihnen verarbeiteten Daunen Tiere gequält wurden. Der Grund dafür seien lückenhafte Kontrollsysteme.

„In einer Daunen-Bettdecke stecken die Daunen von 40, in einem Polster die von 15 Gänsen. Wer es aus ethischen Gründen ablehnt, Leber aus Stopfmast zu verzehren, möchte mit ziemlicher Sicherheit auch keine Daunen von grausam zwangsgestopften oder gerupften Tieren in seinem Kopfpolster und seiner Bettdecke haben.” Erklärt Martina Pluda, Kampagnenleiterin der Tierschutzorganisation Vier Pfoten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständige Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf für ein Gütesiegelgesetz für den Bereich Tierschutz vorzulegen, das den KonsumentInnen Sicherheit über die Herkunft von Daunen gibt und garantiert, dass dieses nur an LieferantInnen vergeben wird, die auf Lebendrupf und Stopfmast verzichten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.