1961/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

 

 

betreffend Bezahlung von Lehrkräften im Rahmen von ERASMUS+ Projekten

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Bildungsministerium regelt durch den Erlass zu ERASMUS+ vom September 2015 die Abrechnung von EU-Projekten an Schulen. Die Regelungen sind nicht geeignet, größere Projekte oder strategische Partnerschaften im Rahmen von ERASMUS+ abzuwickeln, da in diesen Fällen neben der reinen Unterrichtstätigkeit weitere Arbeiten für die beteiligten Lehrkräfte anfallen, für deren Bezahlung die Rechtsgrundlage fehlt. Der Grund dafür ist, dass die Fördermittel für ERASMUS+-Projekte und strategische Partnerschaften direkt an die Schulen ausbezahlt werden, diese allerdings den Lehrkräften keine Honorare daraus zahlen dürfen.

 

Seitens ERASMUS+ sind in den Projektbudgets sehr wohl Mittel für Tätigkeiten abseits des Unterrichts (Vorbereitung, Organisation, Forschung, Dokumentation etc.) vorgesehen, die allerdings nicht an die betreffenden Lehrkräfte ausbezahlt werden können, da die Rechtsgrundlage dafür fehlt. Für Lehrkräfte, die sich in ERASMUS+-Projekten und strategischen Partnerschaften engagieren, gibt es lediglich die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Bildung um eine „Belohnung“ im Ausmaß von maximal 1.000 Euro anzusuchen.

 

Um die ordnungsgemäße Verwendung des Projektbudgets, das auch Tätigkeiten außerhalb der Unterrichtsleistung vorsieht, zu ermöglichen, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass Schulen ihren Lehrkräften ein Honorar für die im Rahmen der EASMUS+-Projekte geleisteten Tätigkeiten bezahlen.

 

In anderen EU-Ländern (z.B. Belgien, UK, Rumänien, Spanien) werden die Lehrkräfte selbstverständlich aus dem Projektbudget für ihre Arbeitszeit bezahlt. Nur in Österreich darf man laut Erlass des Bildungsministeriums mit dem für Projektarbeitszeit budgetierten Geld nicht die im Projekt aktiven Lehrkräfte bezahlen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung wird aufgefordert, die Bezahlung von an ERASMUS+-Projekten beteiligten Lehrkräften dahingehend zu ändern, dass alle Tätigkeiten (z.B. Vorbereitungs-, Unterrichts-, Forschungs-, Dokumentations- und Nachbereitungstätigkeiten), die im Rahmen des Projektes anfallen, zur Gänze bezahlt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.