1964/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
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10-fache Struktur der Wirtschaftskammer abschaffen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend 10-fache Struktur der Wirtschaftskammer abschaffen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Faktor 10 der Wirtschaftskammer gilt als Klassiker. Vor beinahe 12 Jahren – genauer gesagt am 13.10.2005 – wurden in der Presse schon fast prophetische (oder jedenfalls zeitlose) Worte zur Wirtschaftskammer Struktur gefunden:

 

„Gegen die geplante zweite Etappe der Kammerreform, die einen Hierarchieabbau und die Abschaffung von Parallelstrukturen zum Ziel hat […], gibt es gewaltige Widerstände. Ausschlaggebend sind dafür ganz ähnliche Gründe wie bei der Vereinfachung der staatlichen Verwaltung: Die neun autonomen Landeskammern lehnen die Vorschläge der Zentrale bzw. des Feder führenden ÖVP Wirtschaftsbundes ab, weil sie auf Geld, Macht und Funktionärsposten verzichten müssten“ und weiter: „Versuche, diesen Faktor 10 (WKÖ und neun Landeskammern) durch Aufgabenteilung oder Kooperation zu reduzieren, sind bisher weitgehend am föderalistischen Prinzip und Schrebergartendenken gescheitert. Weil das Kammergebilde kein Konzern mit Durchgriffsrecht ist, können Änderungen wie der Hierarchieabbau nur im Konsens erfolgen.“

 

Um die Größenordnungen einzuordnen: Damals ging man von rund 1000 eigenständigen Branchenvertretungen mit eigenen Budgets aus. Heute gehen wir von 857 Fachgruppen plus den entsprechenden Fachverbänden aus – die aktuelle Anzahl der Organisationseinheiten dürfte also ungefähr gleich groß sein wie vor 12 Jahren.

 

Dabei sieht das Wirtschaftskammergesetz bereits heute die Möglichkeit vor, dass der Fachverband (oder vereinfacht gesagt: „das österreichweite Gremium der jeweiligen Branche“) die Organisation der fachlichen Interessensvertretung der Mitglieder übernimmt: Laut §43 Absatz 2 des Wirtschaftskammergesetzes: „Wenn keine Fachgruppe errichtet wurde, ist die Vertretung der einschlägigen fachlichen Interessen dem gleichartigen Fachverband übertragen. Dieser hat sich in dem betreffenden Bundesland eigener Organe, der Fachvertreter, zu bedienen.“

Nachdem offenbar bereits bisher damit den Fachverbänden in den obigen Fällen die Organisation der Beratung und Information der Mitglieder obliegt und andere eigentlich den Fachgruppen zugeordnete Tätigkeiten (z.B. Abschluss von Kollektivverträgen) ohnehin bundeseinheitlich geführt werden sollten, stellt sich die Frage, wozu man an der fragmentierten Fachgruppen-Organisation-Ebene weiterhin festhält – außer aus den oben genannten, offenbar seit Jahrzehnten zementierten Gründen, die bereits 2005 von der Presse pointiert beschrieben wurden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzesvorschläge vorzulegen, die folgende Punkte beinhalteten:

·        Eine Organisation der bisher von den Fachgruppen wahrgenommenen Tätigkeiten durch die Fachverbände und - damit verbunden - eine Auflösung der Fachgruppen auf Landesebene. Die Fachverbände sollen dabei auf die Bundesländer aufgeteilt werden – es müssen nicht alle Fachverbände in Wien sitzen.

·        Eine Verschlankung der Struktur der Wirtschaftskammer, beispielsweise durch die Abschaffung der Sparten auf Länderebene, mit dem Ziel, die Overhead Kosten der Wirtschaftskammer nachhaltig zu senken.

·        Eine Bereinigung der Mehrfachstrukturen, indem die Landeskammern abgeschafft werden und die Interessensvertretung nur mehr auf Bundesebene durchgeführt wird.

·        Eine Entschlackung der rein intern orientierten Abteilungen der Wirtschaftskammer Österreich (z.B. politische Abteilungen) nach einer Prüfung auf ihre Sinnhaftigkeit im Sinne der Kernaufgaben der WKO.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie  vorgeschlagen.