1970/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend soziale Absicherung von Ein-Personen-Unternehmen im Fall von Krankheit

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Mit der Schaffung der Unterstützungsleistung bei langandauernder Krankheit wurde zwar eine langjährige Forderung vieler Selbständiger erfüllt, jedoch auf eine absurde und wenig zielführende Art und Weise: Eine Leistung, die erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wirkt, aber dafür Menschen offensteht, die sie regelmäßig nicht benötigen, ist absurd.

 

Tatsächlich ist Krankheit für viele Selbständige ein existenzielles Problem. Insbesondere Ein-Personen-Unternehmen und Selbständige mit sehr wenigen DienstnehmerInnen sind regelmäßig nicht in der Lage, krankheitsbedingte Ausfälle zu kompensieren:

·        Im Fall der Ein-Personen-Unternehmen gibt es schlicht niemanden mehr, der die anstehende Arbeit erledigen kann;

·        In Unternehmen mit wenigen MitarbeiterInnen ist es fast unmöglich, die fehlende Arbeitsleistung des oder der erkrankten Selbständigen ungeplant (und Erkrankungen oder Unfälle treten nun einmal ungeplant auf) und unvorbereitet über einen längeren Zeitraum mit den wenigen vorhandenen MitarbeiterInnen zu kompensieren.

Für Ein-Personen-Unternehmen und Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten kommt die Unterstützungsleistung am 43. Tag schlichtweg zu spät.

 

Angesichts der stark steigenden Anzahl freiwilliger wie unfreiwilliger Ein-Personen-Unternehmen ist es unabdingbar, dieser Personengruppe jenes soziale Netz anzubieten, das sie für einen nachhaltigen Erfolg benötigt. Krankengeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit zählt dazu.

 

Darüber hinaus stellt die vorgeschlagene Regelung eine Anpassung der Bestimmungen in der Krankenversicherung der unselbständig Erwerbstätigen und somit auch einen Schritt in Richtung eines einheitlichen Krankenversicherungssystems dar.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, mit dem zuzüglich zur bestehenden Möglichkeit einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach § 104a GSVG für selbständig erwerbstätige Einzelpersonen sowie Personen mit einem bis vier Beschäftigten eine Unterstützungsleistung bei andauernder Krankheit ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit im Ausmaß des in § 104a Abs. 1 genannten Betrages geschaffen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.