1971/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ausgleichszulage für BMS-Dauerleistungsbezieherinnen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Mit Außerkrafttreten der 15a-Vereinbarung über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung werden gesellschaftliche Fragen aufgeworfen, von denen nach 1945 angenommen werden konnte, dass sie für immer gelöst seien. Veränderungen der Gesellschaft zeigen uns aber, dass es noch nicht selbstverständlich ist, dass in Österreich alten Menschen, kranken Menschen sowie Menschen mit schwerer Behinderung grundsätzlich ein Leben in Würde zusteht.

 

Nachdem hinsichtlich der Behandlung von Menschen in Notlagen selbst die mindesten, moralisch, religiös und auch sachlich gebotenen Grundlagen in Frage gestellt werden, ist auch zu hinterfragen, ob Länder und Gemeinden überhaupt in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu übernehmen. In der ideologischen Begründung des sogenannten Subsidiaritätsprinzips wird etwa davon ausgegangen, dass es die jeweils kleinstmöglichen sozialen Einheiten seien, die am besten individualisierte Angebote setzen können.

 

Die Realität hat gezeigt, dass diese Annahme falsch ist. Gemeinden und auch Länder sind gar nicht in der Lage, die notwendigen Leistungen zur Absicherung sozial benachteiligter und ausgegrenzter Menschen zu erbringen. Sie können weder nachhaltig Beschäftigung schaffen noch können sie eine nachhaltige medizinische Rehabilitation bereitstellen. Da Gemeinden grundsätzlich hinsichtlich der Menschen, die auf BMS angewiesen sind, wenig Möglichkeiten haben, auf das Entstehen oder Nichtentstehen von Kosten Einfluss zu nehmen, ist es auch nicht sinnvoll, sie mit diesen Kosten und Aufgaben alleine zu lassen. Ganz sicher haben aber weder Gemeinden noch Länder die Möglichkeit, auf Grund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer langandauernden Erkrankung arbeitsunfähige Menschen in einer Weise zu unterstützen, in der diese nicht mehr auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sind.

 

Es ist daher im Sinne der Gemeinden, der Länder, der Verwaltungsvereinfachung und ganz besonders im Sinne der betroffenen Menschen, die Ausgleichszulage des ASVG auch für jene Menschen zu öffnen, die auf Grund ihres Alters, ihrer dauerhaften Erkrankung oder ihrer Behinderung nicht beruflich inkludierbar sind. Weniger als zehn Prozent aller Menschen, die auf BMS angewiesen sind, erhalten Dauerleistungen. Die Mehrkosten für die Ausgleichszulage liegen im Bereich von € 170. Mio., denen aber Einsparungen für Länder und Gemeinden in gleicher Höhe gegenüberstehen. In diesem Zusammenhang erscheint es als sinnvolles und zielführendes Angebot an die Länder, die Kosten der Mindestsicherung für DauerleistungsbezieherInnen zu übernehmen, sofern sich diese dazu bereit erklären, die eingesparten Mittel zur Finanzierung nachhaltiger Maßnahmen der beruflichen und gesellschaftlichen Inklusion erwerbsfähiger BezieherInnen der Mindestsicherung zu investieren (Ausbildung, Beratung, Betreuung,…).

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der es ermöglicht, BezieherInnen von Dauerleistungen in der Mindestsicherung – also kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen, die bereits das Pensionsantrittsalter überschritten, aber keine Pension haben – in die Ausgleichszulage des Bundes zu übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.