1972/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Personeller Aufnahmestopp für Sozialversicherungsträger

 

Seit Jahren begleitet uns die Diskussion über mögliche Einsparungspotenziale durch Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern. Der laute Ruf nach einer Studie wurde erhört. Doch um manches Einsparungspotenzial zu erkennen, bedürfte es keiner Studie, denn gerade im Verwaltungs- und Verrechnungsbereich sind Einsparungsmöglichkeiten evident.

Überraschenderweise sehen sogar hochrangige Führungskräfte der Sozialversicherung dieses Sparpotenzial. Kurt Völkl, Generaldirektor der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau, sicherte ein Einsparungspotenzial zu, würde die VEAB mit anderen Kassen fusioniert. Doch in altbekannter sozialpartnerschaftlicher, österreichischer Manier weiß man den Reformdruck von sich fernzuhalten. "Zwei Drittel der Belegschaft sind praktisch unkündbar, die Sozialversicherungen sind traditionell straff gewerkschaftlich organisiert. Effizienzverbesserungen seine also erst möglich, wenn 2020 rund 50 Mitarbeiter in Pension gehen." (KURIER, 08.01.2017, https://kurier.at/wirtschaft/eisenbahner-und-bergbau-hohe-zuschuesse-niedrige-effizienz/239.844.090)

Das zeigt eindrücklich die Problematik: Sozialversicherungsträger stehen in einem abgeschlossenen System frei von jeder Konkurrenz. Damit gibt es keinen wirklichen Kostendruck, wodurch personalwirtschaftlich auf Kosten der Versichertengemeinschaft Arbeitsverhältnisse gestaltet werden können, die am freien Arbeitsmarkt in dieser Form nicht mehr vorzufinden wären, und gestaltet diese so, dass sie als Rechtfertigung dienen, im (personellen) Bereich der Sozialversicherungsträger keine Reformen umzusetzen.

Es ergibt keinen Sinn, bei einem so großen Einsparungspotenzial auf Ergebnisse von freihändig vergebenen Studien zu Effizenzsteigerungen zu warten. Vielmehr müssen nun endlich Schritte gesetzt werden, um das Potenzial von Personaleinsparungen optimal zu nutzen.

In der zweiten Republik gab und gibt es genügend Fälle in denen alte, nicht aktuellen Arbeitsmarktgegebenheiten entsprechende Arbeitsverträge Kosten in Milliardenhöhe bescheren. Noch immer zahlt der Bund für Frühpensionierungen bei Post, ÖBB und Telekom. Diese Kosten sind einzig und alleine darauf zurückzuführen, dass die Republik im Vorfeld nicht Willens oder in der Lage war, personelle Weichenstellungen für später durchgeführte Privatisierungen anzugehen. Analog droht dieses finanzielle Fiasko auf Grund miserabler Personalpolitik für den Fall der Zusammenlegung von Versicherungsträgern. Aus der Vergangenheit wäre also zu lernen, dass für zukünftige Strukturreformen bereits weit im Vorfeld die nötigen Anpassungen vorgenommen werden.

Deshalb ist es notwendig, im Vorfeld einer Fusion von Sozialversicherungsträgern einen personellen Aufnahmestopp umzusetzen. Dies betrifft insbesondere den Bereich Verwaltung und Verrechnung, der durch Zusammenlegungen wesentlich verschlankt werden kann. Ein solche Aufnahmestopp verhindert einerseits, dass Verwaltungsangestellte in den Sozialversicherungsträgern ihre Arbeit verlieren und mit sicherem Job ohne inhaltliche Aufgabe in ein bore-out laufen. Wesentlich ist dafür ein Einstellungsstopp. Andernfalls verhindern solche Neuanstellungen, dass mögliche personelle Effizenzsteigerungen überhaupt realisiert werden können, womit die alten Arbeitsverträge - ähnlich wie z.B. noch immer bei ÖBB, Post und Telekom - finanzielle Nachwirkungen auf die Gemeinschaft der Versicherten entwickeln.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialversicherungsträger einen personellen Aufnahmestopp, insbesondere in den Bereichen Verwaltung und Verrechnung, in Anbetracht einer zukünftigen Verschlankung der Sozialversicherungsstruktur, umsetzen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.