1976/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Claudia Gamon und Kollegen

betreffend Ausstieg aus den Verträgen betreffend das Anhaltezentrum Vordernberg

In seinem Prüfbericht Bund 2016/22 übt der Rechnungshof harsche Kritik an den Strukturen des Anhaltezentrums Vordernberg und insbesondere daran, wie das Vertragswerk in dieser Angelegenheit gestaltet ist. Unter anderem hob er in seinen Schlussempfehlungen zusammenfassend hervor:"(...)(19) Vergaben von für das BMI zu erbringenden Dienstleistungenwären grundsätzlich selbst oder über die Bundesbeschaffung GmbHdurchzuführen, die Zwischenschaltung Dritter wäre zu vermeiden. (TZ 27)(20) Im Sinne der Transparenz wären Verträge ausreichend klar undkonkret zu formulieren. (TZ 27)(21) Beim Abschluss von Verträgen wäre die Vereinbarung langjährigerKündigungsverzichte, insbesondere wenn die Verträge unabhängigvom tatsächlichen Leistungsbedarf zu bezahlende Pauschalbeträgevorsehen, zu vermeiden. (TZ 27)(23) In Abstimmung mit der Gemeinde Vordernberg wären Möglichkeitenfür eine alternative Verwendung des Anhaltezentrums auszuarbeiten,um diese Einrichtung einer adäquaten Nutzung zuzuführen. (TZ 29)(24) Der bestehende Vertrag wäre im Hinblick auf eine Änderungdes Verwendungszwecks des Anhaltezentrums neu zu verhandeln. (TZ 29)(25) Für das Anhaltezentrum Vordernberg sollte ein Sicherheitskonzepterstellt werden. (TZ 30)
Diese Punkte erhärten die Kritik an den Verträgen rund um das Anhaltezentrum Vordernberg, die von Beginn an bestanden hat und lassen nur eine mögliche Handlungsoption zu.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, einerseits die Verträge, die zwischen dem Innenministerium und der Gemeinde Vordernberg bestehen, neu zu verhandeln, wobei insbesondere auch die Empfehlungen des Rechnungshofs im Prüfbericht Bund 2016/22 zu berücksichtigen sind und andererseits auf die Gemeinde Vordernberg hinzuwirken, damit diese die ihrerseits bestehenden Verträge ebenfalls neu verhandelt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.