1976/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 31.01.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Claudia Gamon und Kollegen
betreffend Ausstieg aus den Verträgen
betreffend das Anhaltezentrum Vordernberg
In seinem Prüfbericht Bund 2016/22
übt der Rechnungshof harsche Kritik an den Strukturen des Anhaltezentrums
Vordernberg und insbesondere daran, wie das Vertragswerk in dieser
Angelegenheit gestaltet ist. Unter anderem hob er in seinen Schlussempfehlungen
zusammenfassend hervor:"(...)(19) Vergaben von für das BMI zu
erbringenden Dienstleistungenwären grundsätzlich selbst oder
über die Bundesbeschaffung GmbHdurchzuführen, die Zwischenschaltung
Dritter wäre zu vermeiden. (TZ 27)(20) Im Sinne der Transparenz wären
Verträge ausreichend klar undkonkret zu formulieren. (TZ 27)(21) Beim
Abschluss von Verträgen wäre die Vereinbarung
langjährigerKündigungsverzichte, insbesondere wenn die Verträge
unabhängigvom tatsächlichen Leistungsbedarf zu bezahlende
Pauschalbeträgevorsehen, zu vermeiden. (TZ 27)(23) In Abstimmung mit der
Gemeinde Vordernberg wären Möglichkeitenfür eine alternative
Verwendung des Anhaltezentrums auszuarbeiten,um diese Einrichtung einer
adäquaten Nutzung zuzuführen. (TZ 29)(24) Der bestehende Vertrag
wäre im Hinblick auf eine Änderungdes Verwendungszwecks des
Anhaltezentrums neu zu verhandeln. (TZ 29)(25) Für das Anhaltezentrum
Vordernberg sollte ein Sicherheitskonzepterstellt werden. (TZ 30)
Diese Punkte erhärten die Kritik an den Verträgen rund um das
Anhaltezentrum Vordernberg, die von Beginn an bestanden hat und lassen nur eine
mögliche Handlungsoption zu.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, einerseits die Verträge, die zwischen dem Innenministerium und der Gemeinde Vordernberg bestehen, neu zu verhandeln, wobei insbesondere auch die Empfehlungen des Rechnungshofs im Prüfbericht Bund 2016/22 zu berücksichtigen sind und andererseits auf die Gemeinde Vordernberg hinzuwirken, damit diese die ihrerseits bestehenden Verträge ebenfalls neu verhandelt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.