1981/A XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
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Antrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. I Nr. 194/1999, zuletzt geändert durch das Wahlrechtsänderungsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 106/2016, wird wie folgt geändert:



1.    In Art. 10 Abs 1 Z 12 entfällt die Wortfolge " hinsichtlich der Heil- und Pflegeanstalten,".

2.    In Art. 12 Abs 1 Z 1 entfällt die Wortfolge "Heil- und Pflegeanstalten;".

Begründung

Der aktuelle Mangel an Strahlentherapiegeräten im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) hat erneut gezeigt, dass die Länder ihren Verpflichtungen in der medizinischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung nicht gerecht werden. Anstatt sich auf die tatsächliche Umsetzungsbereitschaft von Landeshauptleuten zu verlassen, welche dann die gesundheitspolitischen Vorgaben der Ministerien nicht erfüllen und Vereinbarungen nicht umsetzen, sollte die landesweite Spitalsplanung wieder in den Kompetenzbereich des Bundes übergeben werden. Dies würde nicht nur eine zentrale, angemessene medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung in den Spitälern sicherstellen, sondern auch der Tatsache gerecht werden, dass Patienten beim Aufsuchen von Spitälern und Krankenanstalten nicht an den Landesgrenzen Halt machen. So lassen sich beispielsweise viele Niederösterreicher_innen in Wiener Spitälern behandeln - solche Bewegungs- und Mobilitätsstrukturen muss eine Spitalsplanung berücksichtigen, um eine Über- oder Unterversorgung insbesondere nahe der Landesgrenzen zu verhindern - dies würde letztlich auch Einsparungspotential im Gesundheitssystem bieten.

Die frei werdenden finanziellen Mittel, die dem ohnehin reformbedürftigen Gesundheitssystem an anderer Stelle fehlen, könnten so gezielt eingesetzt werden. Die Gesundheit der Patient_innen muss im Mittelpunkt stehen, auch im Spitälern und Krankenanstalten. Die Kompetenz für die Spitalsplanung soll daher dem Bund zurück gegeben werden, damit dieser dann eine ausreichende medizinische Versorgung der Patient_innen in den Spitälern gewährleisten und zukünftige Situationen wie jene kürzlich im Wiener KAV verhindern kann. Dies würde außerdem die Umsetzung der Empfehlungen des Stadtrechnungshofs Wien ermöglichen und ähnliche Probleme für andere Länder in Zukunft verhindern. Dass es bereits in der Vergangenheit aufgrund er landesweiten und nicht bundesweiten Spitalsplanung zu Kostensteigerungen und Ineffizienzen gekommen ist, zeigen bereits frühere Berichte des Rechnungshofes (RH): So kritisierte dieser bereits 2012 eine unnötige Kostenbelastung in Niederösterreich durch die Errichtung der Spitäler in Mödling und Baden, welche letztlich keine 12 km voneinander entfernt lagen.



In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste
Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.