1988/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Lebensmittelverschwendung verhindern

 

Eine Studie des Ökologie-Instituts im Auftrag von WWF Österreich & MUTTER ERDE stellen in einem Lagebericht zu Lebensmittelabfällen und –verlusten in Österreich folgende Fakten dar:

 

Lebensmittelabfälle und –verluste entstehen im Handel, in privaten Haushalten und in der Außer-Haus-Verpflegung, aber auch in der Landwirtschaft, Verarbeitung und Produktion werden Lebensmittel weggeworfen bzw. gehen verloren. Lebensmittelabfälle werden von verschiedenen, entlang der Wertschöpfungskette prozessual einander nachgelagerte Prozesse beeinflusst, wobei eine exakte Abgrenzung der Wertschöpfungsketten nicht immer möglich und Überschneidungen zwischen den einzelnen Bereichen zu berücksichtigen sind. Nach heutigem Wissensstand sind für Österreich derzeit folgenden Zahlen zu Lebensmittelabfällen und-verlusten entlang der Wertschöpfungskette verfügbar:

 

 

Summe der Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste allein aus Handel, Außer-Haus-Verpflegung und Haushalten(= ohne Daten aus der Lebensmittelproduktion, Landwirtschaft und dem Großhandel; ohne Daten im Haushalt zur Gartenkompostierung, Verfütterung oder Entsorgung über den Kanal) : 756.700 Tonnen/Jahr an vermeidbaren und nicht vermeidbaren Lebensmittelabfällen, - davon 491.000 Tonnen/Jahr als vermeidbare Lebensmittelabfälle.

 

Die Studie leitet folgende Handlungsempfehlungen daraus ab:

 

Der Österreichische Aktionsplan „Lebensmittel sind kostbar“ sollte aktualisiert werden und eine nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette sollte unter Einbindung der relevanten Akteure erarbeitet werden. Um das umzusetzen benötigt es dringend einer klaren und ressortübergreifenden Aufteilung der Verantwortungsbereiche sowie ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen um diese Strategie voranzutreiben.

 

 

Folgende Handlungsempfehlungen leiten sich daraus ab:

 

• Erstellung einer nationalen Strategie und eines österreichweiten Umsetzungsplan mit dem Ziel einer Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030.

• Dafür sind in erster Linie klare politische Zuständigkeiten zu definieren sowie eine verantwortliche nationale Koordinierungsstelle zu bestimmen.

• Es müssen verbindliche Maßnahmenpakete und Reduktionsziele für alle betroffenen Akteure der Wertschöpfungskette definiert und beschlossen werden.

 • Bestehende Gesetze und Fördersysteme sind nach dem Prinzip „Vermeiden vor Reduktion vor Weitergabe und vor Verwertung“ zu prüfen.

• Für eine mittel- und langfristige Strategie und deren Umsetzung ist eine flächendeckende regelmäßige Datenerhebung sowie ein jährlicher Bericht zur Einhaltung der Reduktionsziele notwendig.

 

Folgende dringende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen:

 

• Unterstützung der Initiative der EU-Agrarminister bei der Erarbeitung einer erweiterten Liste der Lebensmittel, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) benötigen. Bisher finden sich darauf neben frischem Obst, Gemüse und Backwaren, die ohnehin nur frisch verzehrt werden, auch Salz, Zucker und höherprozentige alkoholische Getränke. Als weitere Kandidaten sind langlebige Produkte wie Nudeln, Mehl, Reis oder Kaffee im Gespräch. Darüber hinaus braucht es eine Bewusstseinsbildungsoffensive in der Bevölkerung zum besseren Verständnis des MHD und Verbrauchsdatums.

• Handel und Produzenten müssen den Ist-Zustand ihrer Lebensmittelabfalldaten und ihr eigenes Potential zur Weitergabe von genießbaren Lebensmittel an soziale Einrichtungen erheben und veröffentlichen (Produzentenverantwortung).

• Datenerhebung in der Landwirtschaft inkl. Nutztierhaltung: Daten und Zusammenhänge müssen erhoben werden, um Maßnahmen abzuleiten, die in der ganzen Kette Wirkung zeigen und den vermeidbaren Anteil an Lebensmittelabfällen und -verluste tatsächlich senken. Aufgrund der hohen ökologischen Bedeutung ist jedenfalls die Nutztierhaltung mit einzubeziehen oder gesondert zu betrachten.

• Genaue Analyse welche Marktschranken es sind, die Obst und Gemüse aufgrund ästhetischer Standards vom Markt fernhalten (Qualitätskriterien Handel, gesetzliche Vorgaben) und rasches Setzen von geeigneten Maßnahmen. Betroffen davon sind vor allem Gemüse und Obstkulturen, aber auch Kartoffeln.

• Aktualisierung des Österreichischen Aktionsplans inkl. der Erstellung einer nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette. Eine Strategie, die von verschiedenen Ressorts der Bundesregierung in ihren jeweiligen Fachbereichen vorangetrieben wird.

 

Siehe dazu:

 

Lagebericht zu Lebensmittelabfällen und - verlusten in Österreich, Autoren: DI Christian Pladerer Mag. Gabi Bernhofer DI Maria Kalleitner-Huber DI Philipp Hietler

Herausgeber: WWF Österreich MUTTER ERDE Wien, März 2016

 

http://www.wwf.at/de/view/files/download/showDownload/?tool=12&feld=download&sprach_connect=3069

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, werden aufgefordert, bis zum 1.Juli 2017 auf der Grundlage des Lageberichts zu Lebensmittelabfällen und –verlusten in Österreich einen Maßnahmenplan vorzulegen, der sich an folgenden Eckpunkten orientiert:

 

      Erstellung einer nationalen Strategie und eines österreichweiten Umsetzungsplan mit dem Ziel einer Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030.

      Dafür sind in erster Linie klare politische Zuständigkeiten zu definieren sowie eine verantwortliche nationale Koordinierungsstelle zu bestimmen.

      Es müssen verbindliche Maßnahmenpakete und Reduktionsziele für alle betroffenen Akteure der Wertschöpfungskette definiert und beschlossen werden.

      Bestehende Gesetze und Fördersysteme sind nach dem Prinzip „Vermeiden vor Reduktion vor Weitergabe und vor Verwertung“ zu prüfen.

      Für eine mittel- und langfristige Strategie und deren Umsetzung ist eine flächendeckende regelmäßige Datenerhebung sowie ein jährlicher Bericht zur Einhaltung der Reduktionsziele notwendig.

·        Unterstützung der Initiative der EU-Agrarminister bei der Erarbeitung einer erweiterten Liste der Lebensmittel, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) benötigen.

·        Handel und Produzenten müssen den Ist-Zustand ihrer Lebensmittelabfalldaten und ihr eigenes Potential zur Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln an soziale Einrichtungen erheben und veröffentlichen (Produzentenverantwortung).

·        Datenerhebung in der Landwirtschaft inkl. Nutztierhaltung

·        Genaue Analyse welche Marktschranken es sind, die Obst und Gemüse aufgrund ästhetischer Standards vom Markt fernhalten (Qualitätskriterien Handel, gesetzliche Vorgaben) und rasches Setzen von geeigneten Maßnahmen

·        Aktualisierung des Österreichischen Aktionsplans inkl. der Erstellung einer nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.