1990/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 31.01.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Josef Riemer
und weiterer Abgeordneter
betreffend gesetzliche Meldepflicht bei Krankheits- und Todesfällen durch Spitalskeime
Aus dem ORF-Teletext vom 19.10.2016:
Verschiedenen Medienberichten zu Folge, sind die sogenannten "Spitalskeime" MRSA (Methillicin-resistenten Staphylococcus aureus), VRE (Vancomycin-resistente Enterokokken), ESBL (Enterobakterien) und Clostridium difficile, eine der häufigsten Todesursachen in Krankenhäusern. Bei einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus, der häufigen Anwendung von Antibiotika und der Verwendung von invasiven Medizinprodukten wie Harn- oder Gefäßkathetern steigt die Gefahr, sich an Spitalskeimen anzustecken enorm.
Quelle:
http://salzburg.orf.at/news/stories/2534128/
http://www.krone.at/oesterreich/toedlicher-spitals-keim-uebertraeger-baby-gestorben-erlag-herzleiden-story-487584
http://www.netdoktor.at/krankheit/krankenhauskeime-nosokomial-6886977
http://www.bild.de/themen/specials/krankenhaus-keime/nachrichten-gesundheit-vieren-bakterien-news-fotos-videos-20802948.bild.html
Obwohl es hier eine große Gefahr für die Krankenhauspatienten gibt, gibt es keinerlei gesetzliche Verpflichtung, um Krankheits- und Todesfälle wegen Spitalskeimen an die Gesundheitsbehörden zu melden, wie Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser in der Anfragebeantwortung 10439/AB vom 20.01.2017 zu 10913/J (XXV.GP) mittgeteilt hat. Moderne Gesundheitspolitik und insbesondere umfassende Maßnahmen des Gesundheitsschutzes für die Patienten können aber nur auf der Grundlage von unstrittigem Datenmaterial, das auf Basis einer detaillierten Meldepflicht erhoben und ausgewertet wird, betrieben werden. Deshalb sollte eine entsprechende gesetzliche Verankerung einer Meldepflicht für Krankheits- und Todesfälle durch Spitalskeime umgesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage an den Nationalrat zu übermitteln, die eine verpflichtende Meldung von Krankheits- und Todesfällen durch Spitalskeime an die Gesundheitsbehörden beinhaltet.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.