1992/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.02.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Marcus FRANZ

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „verpflichtende Altersüberprüfungen bei Asylwerbern“

Immer wieder wird der Ruf laut, minderjährige Flüchtlinge, welche nach Österreich kommen, vorrangig im Asylverfahren zu behandeln. Allerdings ist es sehr schwer, das genaue Alter von unbegleiteten Minderjährigen festzustellen. Dies liegt meist daran, dass diese Flüchtlingsgruppe meist ohne Personaldokument auf der Flucht ist, oder diese auf dem Weg nach Österreich „verloren“ gehen.

Wie aufgrund der parlamentarischen Anfragebeantwortung 10254/AB durch den Bundesminister für Inneres hervorgeht, stellten eine extrem hohe Zahl tatsächlich oder vermeintlich minderjähriger Asylwerber in Österreich in den Jahren 2015 und 2016 einen Asylantrag. Die Anfragebeantwortung des Innenministers hat weiters ergeben, dass allein im Jahr 2015 33.314 tatsächlich oder vermeintlich minderjährige Personen einen Asylantrag in Österreich gestellt haben. Von 1. Jänner bis 31. Oktober 2016 stellten weitere 16.054 Minderjährige einen Asylantrag in Österreich. Vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurde in den Jahren 2015/2016 in insgesamt 5.498 Fällen ein Altersdiagnosegutachten in Auftrag gegeben.

Unbegleitete minderjährige Asylwerber kosten den Steuerzahler bei einem Tagessatz von 95 Euro fast 3.000 Euro pro Monat. Im Vergleich dazu sind Kosten von 870 Euro für ein Gesamtgutachten zur Altersfeststellung, das neben dem Handwurzelröntgen auch eine Computertomographie des Schlüsselbeins und ein Zahnpanoramaröntgen umfasst, mit Sicherheit nicht zu hoch. Das Argument zu hoher Kosten einer Altersüberprüfung kann dementsprechend nicht nachvollzogen werden.

Da ein minderjähriger Asylwerber wesentliche Vorteile etwa beim Nachholen seiner Familie oder im Hinblick auf die Rechtshilfe hat, muss es eine verpflichtende Altersüberprüfung geben, wenn eine Altersangabe durch einen Asylwerber nicht einwandfrei nachgewiesen wird oder zweifelhaft ist. Ein bisher unbekämpfter Missbrauch würde so mit logischen, einfachen Mitteln konsequent bekämpft. Von der Bundesregierung muss auch endlich klar gestellt werden, dass es mit unseren Werten nicht vereinbar und absolut unverantwortlich ist, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder allein durch die halbe Welt schicken.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine verpflichtende Altersüberprüfung bei unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern vorsieht und nachweisliche, vorsätzliche Falschangaben in Bezug auf das Alter als Missbrauch des Asylrechts qualifizieren und somit die Abschiebung des Asylwerbers gesetzlich verankert.

Formell wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen!