2004/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.03.2017
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Alleinerziehende im Kinderbetreuungsgeld-Bezug

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Alleinerziehende im Kinderbetreuungsgeld-Bezug

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Alleinerziehende sind in der Dauer der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld benachteiligt. Ihnen fehlt der/die PartnerIn mit dem sie sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes abwechseln können und dadurch auch eine längere Dauer des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs erwirken. Für Alleinerziehende wurde daher mit 1.1.2010 die Möglichkeit von zwei extra-Monaten („Härtefälle-Verlängerung“) eingeführt.

Alleinerziehende, die ein Einkommen von unter 1.200 Euro netto hatten und einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts  bei  Gericht  gestellt  haben (jedoch noch kein tatsächlicher Unterhalt geleistet wurde),  konnten  das  Kinderbetreuungsgeld  zwei Monate länger beziehen. Ebenso hatten jene Elternteile deren  Partner  verstorben,  in  Haft  oder schwerer erkrankt war sowie jene Elternteile, die eine Wegweisung gegen den Partner beantragt haben oder die in einem Frauenhaus aufhältig waren, die Möglichkeit, das Kinderbetreuungsgeld um zwei Monate zu verlängern. In den geschilderten Notfällen wurden keine Einkommensgrenzen berücksichtigt. Ging die alleinerziehende Person eine neue Lebensgemeinschaft oder Ehe ein (also nicht mit Kindsvater oder Kindsmutter), stand keine Härtefallverlängerung zu, obwohl der/die neue Lebensgefährte/in keinerlei Unterhaltspflicht gegenüber Frau/Mann und Kind hatte.

Im Jahr 2014 konnten aufgrund dieser sehr strengen Regelung der „Härtefall-Verlängerung“ nur 40 Alleinerziehende von der Verlängerung Gebrauch machen. Von den 40 Personen, haben nur zwei Alleinerziehende die Extra-Monate bewilligt bekommen, die mit ihrem Einkommen unter 1.200 Euro netto lagen.

Mit der Reform des Kinderbetreuungsgeldes (1110 d.B.) (XXV.GP) wurde die Situation Alleinerziehender in folgenden Punkten verändert: anstelle von zwei Monaten bekommen Alleinerziehende künftig 3 zusätzliche Monate, die Einkommensgrenze wurde auf 1.400 Euro angehoben und ein Unterhalt von bis zu 100 Euro schließt die Extra-Monate künftig nicht mehr aus. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Änderungen beim KBG-Konto ab 1.3.2017 die Zahl der BezieherInnen von 40 auf 2.250 jährlich erhöhen wird.  Im Jahr 2015 gab es 20.200 Alleinerziehendenhaushalte in denen ein Kind unter 3 Jahren lebte. D.h. nach dem Plan der Regierung wird nur knapp jede/r zehnte Alleinerziehende Verlängerungsmonate in Anspruch nehmen können.

Warum bei der Zuerkennung von Verlängerungsmonaten weiterhin auf das Einkommen bzw. eine drastische Notsituation abgestellt wird, ist nicht verständlich. Die Härtefallverlängerung ist kein Instrument der Armutsvermeidung, sondern sollte einzig und allein den Zweck verfolgen, den fehlenden zweiten Elternteil auszugleichen und Alleinerziehenden mehr Zeit zwischen KBG-Bezug und Wiedereinstieg zu geben. Um eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Extra-Monate zu verhindern, könnte als Voraussetzung der Inanspruchnahme die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrags herangezogen werden.

Wenngleich die Einkommensgrenze erhöht wurde, so blieb darüber hinaus ein Missstand bei der Berechnung der Einkommensgrenze unverändert: zum Einkommen zählt neben Erwerbseinkommen,  Pensionen,  Arbeitslosengeld, einkommensähnlichen  Bundes-  und  Landesbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld etc.  auch die Familienbeihilfe.  Bei keiner anderen Sozialleistung wird die Familienbeihilfe als Einkommen gewertet.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen zur Beschlussfassung vorzulegen, die sicherstellen, dass alleinerziehenden Elternteilen unabhängig von ihrer Einkommenssituation oder außergewöhnlichen Lebensumständen (z.B. Tod des/der Partners/Partnerin) sowie neuen Lebensgemeinschaften zusätzliche Kinderbetreuungsgeld-Monate zustehen. Um die missbräuchliche Inanspruchnahme durch Paare zu verhindern, soll geprüft werden, ob die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrags als Voraussetzung für Extra-Monate zielführend ist.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.