2006/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Georg Willi, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schluss mit Kammerbürokratie zulasten der Beherbergungsbetriebe
- zurück zum zeitgemäß modernisierten § 32 der GewO in der Fassung des

Begutachtungsentwurfes

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die derzeit in Form einer Regierungsvorlage der parlamentarischen Beschlussfassung harrende Novelle der Gewerbeordnung sieht in ihrem § 32 eine gegenüber der Begutachtungsversion wesentlich geänderte Textierung vor. Die einzelnen Teile  dieser Neutextierung nehmen einerseits auf die Bedürfnisse der insbesondere touristischen Dienstleistungsunternehmen wenig Bezug, andererseits würde die Umsetzung der unverständlicherweise geplanten Fassung von § 32 Abs 1 Z 1a lit b)  zu beträchtlichen Nachteilen für die Hotellerie und anderen Beherbergungsunternehmen führen, die es hintanzuhalten bzw. – sollte der Beschluss trotz der Kritik durchgezogen werden – rückabzuwickeln gilt.

 

Denn nach der Steuerreform, die die TouristikerInnen massiv negativ betroffen hat, droht jetzt das nächste Foul: Geplante Verbesserungen in der Gewerbeordnung werden wieder gestrichen.

 

Statt anzuerkennen, dass der Tourismus in den wirtschaftlich schwierigen Jahren nach 2008 dem Abwärtstrend standgehalten hat, wurden die TouristikerInnen 2016 mit höheren Steuersätzen bei Beherbergung, längeren Abschreibezeiten und einer Grunderwerbssteuer, die Familienbetriebe schwächt, bestraft.

 

Jetzt folgt die nächste Hiobsbotschaft: Der Begutachtungsentwurf zur Gewerbeordnung enthielt noch eine wichtige Verbesserung. Gewerbetreibende sollen im Umfang von bis zu 15 bzw 30 % ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auch andere Leistungen („Nebenrechte“) erbringen dürfen – nämlich solche, die ihre 'eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen'. Das bedeutet etwa für die Hotellerie, dass die/der UnternehmerIn im Umfang von 15 % (bei reglementierten Gewerben) bzw. sonst 30 % ihres/seines Umsatzes im Wirtschaftsjahr dem Gast das Leben erleichtern könnte: durch Schiverleih, Liftkartenverkauf, Taxidienste oder andere Angebote, die der Gast auf kurzem Wege haben möchte.

Doch die Wirtschaftskammer, konkret die Sparte Handwerk und Gewerbe, schreit auf – und schon wird nachgegeben. Jetzt sollen die maximal 15 bzw 30 % nicht mehr auf das Wirtschaftsjahr, sondern auf die jeweilige Einzel-Leistung bezogen werden. Das heißt, dass teurere Nebenleistungen nicht mehr angeboten werden können, weil die  15 % des Umsatzes bezogen auf einen Gast gerade im Winter rasch erreicht sind – Stichwort Liftkarte, die regelmäßig mehr als 30% der Nächtigung kosten wird. Wenn der Hotelier das machen möchte, muss er eigene Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen erfüllen – das heißt, Mehrfach-Umlagen an die WKÖ abführen.

 

Somit hat die ÖVP-dominierte Wirtschaftskammer wieder einmal gegen ihre Mitglieder und nebenbei gegen die in- und ausländischen Gäste Österreichs erfolgreich lobbyiert. „One-Stop-Shop“ bei den Nebenrechten? Nicht mit der Wirtschaftskammer, wenn dabei ihre Pfründe angekratzt werden könnten! Sinnvolle Ergänzungen für das touristische Angebot aus KundInnensicht? Nicht mit der Wirtschaftskammer!

 

Im Interesse der tatkräftigen und serviceorientierten UnternehmerInnen der Beherbergungsbranche und eines komfortablen Angebots für die Gäste muss die sinnvolle Regelung wie im Begutachtungsentwurf der Gewerbeordnungsnovelle vorgesehen für den österreichischen Tourismus gerettet werden.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, die Weiterentwicklung von § 32 GewO entsprechend dem Begutachtungsentwurf zur Gewerbeordnungsreform auszugestalten und eine entsprechende neuerliche Regierungsvorlage dem Nationalrat vorzulegen. Damit wird insbesondere im Interesse der Beherbergungsbranche sichergestellt, dass - anders  als nach Intervention der Wirtschaftskammer in der Regierungsvorlage zur Reform vorgesehen - UnternehmerInnen aus einer Hand eigene Leistungen mit anderen im nötigen Umfang sinnvoll ergänzt anbieten können. Die Ergänzungen sollen Leistungen anderer Gewerbe von bis zu 30 % des Umsatzes pro Jahr ausmachen dürfen. Eine solche bessere Regelung für UnternehmerInnen und Gäste darf nicht deshalb bis zur Unbrauchbarkeit verstümmelt werden, weil die Wirtschaftskammer um Einnahmen fürchtet.

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss  vorgeschlagen.