2009/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend flächendeckender Ausbau der Ambulanzen zur forensischen Beweissicherung für Gewaltopfer

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Gewalt gegen Frauen ist auch in Österreich noch immer ein weit verbreitetes Phänomen. Laut einer EU-Umfrage 2014 erlebt jede dritte Frau in den 28 EU-Mitgliedsstaaten seit ihrem 15. Lebensjahr und in den 12 Monaten vor der Befragung körperliche und/oder sexuelle Gewalt, was in absoluten Zahlen 62 Millionen Frauen entspricht. In Österreich geht man davon aus, dass jede 5. Frau als Erwachsene körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt.

 

Ein Problem der strafrechtlichen Verfolgung von (Sexual-)Straftaten stellt meist die mangelnde Beweissicherung dar. Eine zeitnahe Dokumentation sowie eine gewissenhafte Spurensicherung, die vor Gericht standhält, sind also im Sinn der Opfer und ihrer gesetzlichen Vertretungen.

 

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Österreich verpflichtet, alle in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende Formen von Gewalt zu bekämpfen. Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiger Meilenstein im europaweiten Kampf gegen Gewalt an Frauen und hat das Ziel, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu beenden. Artikel 25 der Konvention verlangt die Einrichtung leicht zugänglicher Hilfszentren oder Nothilfszentren für Opfer von Vergewaltigungen oder sexueller Gewalt in ausreichender Zahl und in geografisch guter Verteilung sowie die medizinische Versorgung in Verbindung mit rechtsmedizinischer Untersuchung von geschultem und spezialisiertem Personal.

In Österreich nimmt vor allem die „klinisch-forensische Ambulanz“ in Graz eine Vorbildfunktion im Sinne der Anforderungen der Istanbul-Konvention wahr.

 

Die Bundesregierung bekannte sich im Arbeitsprogramm 2013 –2018 zur

„Evaluierung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Gewaltschutzgesetze insbesondere forensischer Beweissicherung“. Im Kapitel „Soziales“ ist außerdem die Einrichtung von dauerhaften forensischen 24-Stunden-Ambulanzen vorgesehen.

 

In Österreich ist der Zugang zu forensischen Untersuchungen nach Gewalttaten jedoch immer noch unzureichend, nicht den Anforderungen der Istanbul-Konvention entsprechend und auf Ballungszentren wie Wien, Graz, Linz und Innsbruck beschränkt. Zudem gibt es keinen einheitlichen Standard bei der Verletzungsdokumentation. Wie auch die Abteilung IV/4 des Bundesministeriums für Bildung und Frauen Ende 2015 anmerkt, sind die zeitnahe Spurensicherung und die richtige Dokumentation der Verletzungen jedoch Voraussetzungen für gerichtsverwertbare Beweise.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention umzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

 

·        Ausbau der Ambulanzen zur forensischen Beweissicherung für Gewaltopfer in angemessener geographischer Verteilung

·        Einrichtung von fliegenden forensischen Einheiten (Rufbereitschaft von GerichtsmedizinerInnen)

·        Bundesweite Verwendung und Verfügbarkeit von für eine gerichtsverwertbare Beweissicherung geeigneten Verletzungsdokumentationsbögen und Spurensicherungssets

·        Einheitliche und standardisierte Vorgehensweise bei der Fotodokumentation

·        Schulungen von allen Anlaufstellen von Gewaltopfern durch

GerichtsmedizinerInnen und Opferschutzeinrichtungen

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.