2011/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 01.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbot von Pelzprodukten aus Pelzfarmen
BEGRÜNDUNG
Mit dem Bundestierschutzgesetz gilt seit 1. Jänner 2005 in ganz Österreich ein Pelzfarmverbot: In §25 (5) heißt es: „Die Haltung von Pelztieren zur Pelzgewinnung ist verboten“.
Obwohl die „Produktion“ von Pelzen in Österreich also verboten ist, ist der Import und Verkauf von Pelzen aus sogenannten Pelzfarmen in Österreich nach wie vor erlaubt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die den Verkauf von Pelzen aus sogenannten Pelzfarmen (also Anlagen zur Pelzgewinnung) in Österreich verbietet.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für ein EU-weites Verbot dieser Produkte einzusetzen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.