2019/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die flächendeckende Umsetzung der Pflichtkurse in Justizgeschichte für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Februar 2016 sorgte die Einstellung eines Verfahrens gegen die FPÖ-nahe Monatszeitschrift "Aula" durch die Staatsanwaltschaft Graz für Aufregung. Die Grünen hatten wegen eines Artikels mit dem Titel "Mauthausen-Befreite als Massenmörder" des Aula-Autors Manfred Duswald Anzeige erstattet. Duswald bezeichnete darin 1945 aus dem KZ Mauthausen befreite Häftlinge als "Landplage" und "Kriminelle", die "raubend und plündernd, mordend und schändend" das "unter der 'Befreiung' leidende Land" plagten.

 

Die Einstellung wurde von der Staatsanwaltschaft Graz insofern begründet, als es nachvollziehbar sei, „dass die Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte". Weiters hieß es, dass sich "unbestritten" unter den KZ-Häftlingen "Rechtsbrecher" befanden.

 

Nachdem diese Begründung öffentlich vielfach kritisiert wurde und insbesondere bei den betroffenen Holocaustüberlebenden für Ärger sorgte, kündigte Brandstetter im März 2016 eine Ausbildungsoffensive für RichterInnen und StaatsanwältInnen an. Schon seit dem Jahr 2009 gebe es ein vom BMJ veranstaltetes Curriculum "Justizgeschichte" für RichteramtsanwärterInnen. Dieses solle nun für alle angehenden Richter und Staatsanwälte ein verpflichtender Teil der Ausbildung werden.

 

Dieses Curriculum setzt sich aus zwei dreitägigen Modulen zusammen. Das erste Modul inkludiert einen Besuch der Gedenkstätte Am Spiegelgrund, das zweite einen Besuch der Gedenkstätte Mauthausen. Ziel dieses Curriculums ist laut Justizministerium, den Richteramtsanwärtern empirisches Grundlagenwissen zur neueren Justizgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert zu vermitteln und anderseits zur Sensibilisierung für politische Implikationen sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Entscheidungen beizutragen.

 

Während eines ExpertInnen-Gesprächs am 17.2.2017 zum Thema "70 Jahre Verbotsgesetz - Rückblick, Status Quo, Ausblick" hier im Parlament äußerten mehrere ExpertInnen die Kritik, dass nach der Ankündigung der Ausbildungsoffensive diesbezügliche Gespräche jäh endeten. Die Situation der Ausbildung der RichteramtsanwärterInnen sei diesbezüglich, so die ExpertInnen, in den Jahren vor der Ankündigung des Justizministers besser gewesen als danach.

 

Auch in den Medien ist dieser Zustand jüngst behandelt worden: Gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“ (Ausgabe vom 21.2.2017) äußerte der wissenschaftliche Ko-Leiter der "Zentralen Österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz", Winfried Garscha, dass es nicht zu der geplanten Ausweitung des Zeitgeschichtecurriculums gekommen sei. Die diesbezüglichen Gespräche über eine Ausweitung des Curriculums seien bis Sommer 2016 gelaufen, "aber dann war plötzlich Funkstille".

 

Auf Nachfrage hieß es im Justizministerium, so "Der Standard", die Sache sei von der Beamtenebene an die Oberlandesgerichte (OLG) delegiert worden. Nun würden die OLG-Sprengel Graz und Linz jeweils eigene Kurse durchführen. In Innsbruck sei das wegen der geringen Zahl an Kandidaten nicht regelmäßig machbar, im größten Sprengel Wien, zu dem auch Niederösterreich und das Burgenland gehören, stecke man noch in der Planung.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, seine bisherigen diesbezüglichen Bemühungen mit aller Konsequenz fortzusetzen und konkrete Maßnahmen mit Nachdruck zu treffen, die darauf ausgerichtet sind, ein verpflichtendes Zeitgeschichtecurriculum für alle angehenden RichterInnen und StaatsanwältInnen umzusetzen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.