2023/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bernhard, Kollegin und Kollegen

betreffend Prüfung der Öffnung der Brücke über die S1 im Zuge der Leopoldsdorfer Straße

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Favoriten vom 14. Dezember 2016 wurde ein Antrag mit folgendem Inhalt einstimmig beschlossen:

"Die MA 22 wird ersucht im Zuge der Evaluierung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die S1 gemeinsam mit der MA 46 und der MA 28 zu prüfen ob nach der Errichtung der Spange Leopoldsdorf, infolge geänderter Verkehrsführungen, eine Wiederöffnung der obgenannten Brücke über die S1 möglich erscheint."

Begründet wird der Antrag folgendermaßen:

·        Seit der Sperre der Brücke über die S1 im Zuge der Leopoldsdorfer Straße kommt es für den Anrainerverkehr aus dem Bereich Stierofen auf Favoritner Bezirksgebiet  und den angrenzenden Bereichen in Leopoldsdorf zu erheblichen erzwungenen Umwegfahrten über die neu errichtete Spange Leopoldsdorf.

·        Da diese Umwegfahrten meist nicht nur zu großem Ärgernis Anlass gibt, sondern auch mit Sicherheit für die Umwelt zusätzliche Abgasbelastungen hervorruft sollte, wenn mit dem Bescheid zur Umweltvertäglichkeitsprüfung vereinbar, eine Möglichkeit zur Wiederöffnung der Brücke für den motorisierten Individualverkehr gefunden werden.

·        Unabhängig davon erfüllt die Verkehrsführung für all jene, die die Anschlussstelle Rothneusiedl der S1 nutzen bereits jetzt und sicherlich auch bei Wiederöffnung der Brücke ihren angedachten Zweck den Fernverkehr aus dem Wohnbereich fern zu halten.

In einem Schreiben an die Frau Bezirksvertreterin, stellt die zuständige Stadträtin Mag. Ulli Sima klar, dass das genannte zuständige Amt nicht zuständig ist.

Konkret schreibt Mag. Sima:

"Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Verkehr, Technologie und Innovation das gegenständliche UVP-Verfahren durchgeführt hat. Das Amt der Wiener Landesregierung ist daher für die Anbindung der S1 Wiener Außenring Schnellstraße an die B16 Himberger Straße über einen Kreisverkehr bei der Anschlussstelle Rothneusiedl nicht zuständig."


Das heißt, der bereits einstimmige Antrag muss auch auf Bundesebene seine Zustimmung erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert zu prüfen (gegebenenfalls im Zuge der Evaluierung der UVP für die S1), ob nach der Errichtung der Spange Leopoldsdorf, infolge geänderter Verkehrsführungen, eine Wiederöffnung der obgenannten Brücke über die S1 möglich erscheint."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.