2024/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Barrierefreiheit bei der Ausübung des Wahlrechts

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich im Jahr 2008 ratifiziert wurde, schreibt in Artikel 29 die „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben“ vor. Konkret muss Österreich sicherstellen, dass „Wahlverfahren, -einrichtungen und –materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben“ sind. Derzeit werden WählerInnen mit Behinderung in einigen Bereichen noch immer benachteiligt und damit die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt. Um barrierefreies Wählen zu ermöglichen, bedarf es einer Reihe von gesetzlichen Veränderungen in der Nationalrats-Wahlordnung und der Europawahlordnung.

 

Hilfsmittel zur Ermöglichung der selbständigen Wahlausübung (z.B. Wahlschablonen), die derzeit nur als Kann-Bestimmung in den Wahlgesetzen verankert sind, müssen verbessert und verpflichtend verankert werden.

 

Wahlinformationen sind verpflichtend auch in Leichter-Lesen-Version und in Österreichischer Gebärdensprache anzubieten.

 

Die Vorschriften zur Barrierefreiheit von Wahllokalen sind an die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention und an die Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes anzupassen.

 

Ebenso sind die Regelungen über die Inanspruchnahme einer Begleitperson zu präzisieren. Derzeit ist zwar in § 66 Nationalrats-Wahlordnung verankert, dass sich „körper- oder sinnesbehinderte Wähler von einer Person, die sie selbst auswählen können und gegenüber dem Wahlleiter bestätigen müssen, führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen“ dürfen.

Einschränkend ist jedoch, dass über die Zulässigkeit der Inanspruchnahme einer Begleitperson im Zweifelsfall die Wahlbehörde entscheidet. Dieses Recht auf eine Begleitperson sollte ohne Einschränkung gewährt und lediglich an den Besitz eines Bundes-Behindertenpasses gekoppelt sein.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, in dem die Nationalrats-Wahlordnung und die Europawahlordnung in folgenden Punkten abgeändert werden:

 

-       Verpflichtende Verankerung von Hilfsmitteln zur Ermöglichung der selbständigen Wahlausübung

 

-       Verpflichtende Bereitstellung von Wahlinformation in Leichter-Lesen-Version

 

-       Verpflichtende Bereitstellung von Wahlinformation in gebärdensprachunterstützter Videoform

 

-       Anpassung der Vorschriften zur Barrierefreiheit an die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention und an die Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes

 

-       Verpflichtende Verankerung des Rechtsanspruches auf Inanspruchnahme einer Begleitperson bei Vorlage des Bundes-Behindertenausweises.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss  vorgeschlagen.