2031/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Ehrenamtsbonus bei Aufnahme in den öffentlichen Dienst

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein wesentliches Element zahlreicher Hilfsorganisationen wie Freiwilliger Feuerwehr oder Rotem Kreuz bei lebensrettenden Hilfsmaßnahmen.

 

Laut Daten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz leisten 46 % der österreichischen Bevölkerung bzw. 3,3 Millionen Österreicher ab 15 Jahren Freiwilligenarbeit. Die Bandbreite der Freiwilligenarbeit geht von Katastrophenhilfs- bis hin zu Rettungsdiensten (z.B. Bergrettung).

(Quelle: http://www.sozialministerium.at/site/Soziales/Freiwilliges_Engagement/Freiwilliges_Engageme

nt_in_Oesterreich/; 12.06.2014)

 

Die Leistungen der Freiwilligen in Österreich beweisen eindrucksvoll, dass bürgerliches Engagement Österreich überhaupt erst am Leben erhält. Es dürfen daher diesen engagierten und wichtigen Menschen für Österreich, die auf Freiwillige angewiesen sind, Steine in den Weg gelegt werden, sondern es sollte eine Qualifikation sein, die eine Aufnahme in den öffentlichen Dienst erleichtern sollte.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, insbesondere der Bundeskanzler, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass künftig in den öffentlichen Dienst des Bundes bei gleicher Qualifikation bevorzugt Personen aufgenommen werden, die sich ehrenamtlich im Bereich lebensrettender Hilfsmaßnahmen engagieren oder engagiert haben.

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.