2034/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Klare Rahmenbedingungen für Verfahren bei Infrastrukturprojekten

Die Diskussion um eine mögliche 3. Piste des Flughafens Wien begann 1998 mit einem Masterplan zum möglichen Ausbau und endete mit 9. Februar dieses Jahres vorläufig mit dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Nahezu zwei Jahrzehnte wurden Argumente für und wider ausgetauscht, es wurden über 1000 Einwendungen von Anrainer_innen eingereicht und schließlich 2001 bis 2005 ein vom Flughafen initiiertes Mediationsverfahren durchgeführt, ohne zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu gelangen.

Im Jahr 2012 fiel die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der ersten Instanz, der niederösterreichischen Landesregierung, positiv aus. Dem Verfahren wurden viele Mängel bescheinigt, es folgten zahlreiche Beschwerden, Gutachten und Gegengutachten.

Anhand dieses bespielhaften Verlaufs in diesem Großinfrastrukturprojekt wird sehr deutlich, dass Reformbedarf herrscht. Es ist weder für Projektwerber noch für die anderen Parteien zielführend, sich ohne klare Rahmenbedingungen und ohne Vorgaben für die Dauer in diese Prozesse zu stürzen, die enorme Ressourcen belegen.

Es bedarf hier dringend Nachbesserungen im UVP-Gesetz und, im Zusammenspiel mit den Bundesländern, klarere Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Infrastrukturbedingungen unter Einbindung aller Parteien. Die momentan gelebte Realität produziert aufgrund undurchsichtig langer Verfahren Verlierer auf Seiten von Befürwortern und auf Seiten von Projektgegnern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf vorzulegen, der im Einklang mit EU-Richtlinien einen klaren Rahmen für Verfahrensabläufe und Verfahrensdauer im Prozess der Genehmigung von Infrastrukturprojekten vorgibt, um hier bestmögliche Planbarkeit für alle Parteien zu wahren.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.