2035/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Bundesweite Harmonisierung und Vereinfachung der Förderlandschaft im Bereich der individuellen Unterstützung und Rehabilitation“

 

Im Bereich der individuellen Unterstützung und Rehabilitation stellt die Vereinheitlichung und damit die Vereinfachung der heterogenen und überaus unübersichtlichen Förderlandschaft Österreichs ein absolutes Erfordernis im Sinne der Betroffenen sowie der Übersichtlichkeit und Transparenz im Umgang mit geleisteten Beiträgen in das Sozialsystem dar.

 

Aufgrund der teils vom Bund, teils von den Ländern gesteuerten Förderabwicklung ergeben sich nicht nur lange Wartezeiten bei Ansuchen für Betroffene, sondern auch enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, was die konkreten Leistungen betrifft. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Trennung zwischen beruflicher und sozialer Rehabilitation. Alle Leistungen, die in den Bereich der beruflichen Integration fallen, gehören in den Aufgabenbereich des Bundes und werden durch das Bundessozialamt und dessen Landesstellen sowie über die Pensionsversicherungsanstalt finanziert. Dabei macht es allerdings einen Unterschied, ob die betroffene Person in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst tätig ist, da in letzterem Fall beispielsweise nur noch Erstausstattungen des Arbeitsplatzes finanziert werden. Doch selbst hier gibt es innerhalb des Bundessozialamtes unterschiedliche Handhabungen: Einige Landesstellen haben etwa für die Regelung der ausschließlichen Erstfinanzierung von Hilfsmittelausstattungen im öffentlichen Dienst Übergangsfristen eingeräumt, andere Landesstellen nicht. Bei der sozialen Rehabilitation, also jenen Maßnahmen, die nicht unmittelbar mit dem Beruf zu tun haben, ist die Mittelvergabe von der jeweiligen Gesetzeslage und der Verwaltungspraxis der Länder abhängig. Ein Beispiel: Ein sehbehindertes Kind benötigt zum Lesen ein Bildschirmlesegerät für zu Hause, das von der Krankenkasse gefördert wird. Wie hoch diese Förderung ausfällt, hängt aufgrund der föderalen Struktur zunächst davon ab, in welchem Bundesland das Kind wohnhaft ist und zweitens davon, an welchen Sozialversicherungsträger die Eltern ihre Beiträge bezahlen. Beispiele wie dieses stellen die Norm dar. Diese machen die inakzeptable Situation, in der sich die österreichische Förderlandschaft befindet, deutlich.

 

Um diese Situation schnellstmöglich zum Wohle aller Betroffenen und im Sinne der höchstmöglichen Transparenz zu ändern, ist eine einheitliche und bundesweit gültige Regelung im Förderbereich per Gesetz erforderlich, die unter anderem folgende Mindeststandards regelt:

 

-       eine Vereinfachung der Abwicklung von Förderansuchen, um die Prozesse zu verkürzen und allen Betroffenen die gleichen Möglichkeiten einzuräumen.

-       ein gleiches Recht auf Rehabilitation für alle Betroffenen, unabhängig davon, welcher Versicherungsträger für die Finanzierung zuständig ist.

-       die Gleichstellung von beruflicher und sozialer Rehabilitation.

-       eine bundesweit einheitliche und vereinfachte Regelung für die Zuerkennung und Abwicklung von Transferleistungen.

-       Um die Förderprozesse für alle Betroffenen zu erleichtern, und um die Versorgung von jenen Personen, welche nicht im Berufsleben stehen, zu garantieren, bedarf es einer raschen und konsequenten Umsetzung dieser Maßnahmen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine bundesweite Harmonisierung und Vereinfachung der Förderlandschaft im Bereich der individuellen Unterstützung und Rehabilitation vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.