2036/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Reduktion der GIS Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen“

 

 

Für viele Blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich ist nur ein kleiner Bruchteil des ORF-Angebotes verfügbar. Es handelt sich dabei um solche Programme, die mit Audiodeskription bzw. Kommentierung versehen sind.

 

Betroffene mit sehr geringem Einkommen sind zur Gänze befreit, aber die immer größer werdende Anzahl von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen muss ebenfalls Berücksichtigung finden. Diese sollen ebenfalls - unabhängig von ihrem Haushaltseinkommen - für den vergleichsweise geringen Anteil am Fernsehprogramm, der für sie barrierefrei zugänglich ist, eine Gebührenreduktion erhalten.

 

Vertreter der dauerhaft sehbeeinträchtigten Menschen in Österreich schlagen dazu vor, sich am Nachbarland Deutschland zu orientieren und meinen dazu:

 

„Eine Neuberechnung eines fairen Anteiles von Menschen mit dauerhaften Sehbeeinträchtigungen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ein zukunftsträchtiges Modell in Richtung Haushaltsabgabe, die im Nachbarland Deutschland schon mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten ist. Auch dort zahlen blinde und sehbehinderte Menschen, so sie nicht aus Einkommensgründen ohnehin von der Abgabe befreit sind, monatlich nur 5,99 Euro - ein Drittel der gesamten Haushaltsabgabe von 17,98 Euro. Für dauerhaft sehbeeinträchtigte Menschen mit einem geringen Haushaltseinkommen bzw. für taubblinde Personen sollen, auch weiterhin die GIS-Gebühren bzw. eine allfällige Haushaltsabgabe zur Gänze entfallen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine Reduktion der GIS-Gebühren für sehbeeinträchtige Menschen einzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.