2037/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Luxuspensionsreform jetzt – das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 umsetzen“

 

Im Schriftstück: Für Österreich – Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 ist unter Punkt 1.16 folgendes zu lesen:

1.16 Angleichung Pensionssysteme (einheitliches Pensionssystem)

Einrichtung einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe mit BMF/BKA/BMASK zur Harmonisierung der

Pensionssysteme (z. B. Beamte und ASVG). Umsetzung: Start der Arbeitsgruppe April 2017

 

Diese – erstmals schriftlich – festgehaltene Absichtserklärung der Bundesregierung lässt hoffen, dass es nun doch noch gelingt, die über Jahrzehnte gewachsenen Sonderpensionsrechte eines privilegierten Empfängerkreises abzuschaffen.

Im Jahr 2014 wurde mit dem Sonderpensionsbegrenzungsgesetz im Nationalrat ein erster Schritt für eine Reform gesetzt, welche zumindest im Ansatz dazu geeignet war, Luxuspensionen zu begrenzen - und genau hier ist jetzt die erforderliche Wende herbeizuführen. Jetzt geht es darum, die Reform des Pensionssystems umzusetzen, welche die bestehenden Pensionen, die in staatlichen, halbstaatlichen, ausgegliederten oder teilausgegliederten Einrichtungen oder beitragsfinanzierten Interessensverbänden gewährt werden, auf ASVG-Höchstgrenze reduziert.

 

Bereits seit dem Jahr 2003 fordert dazu der Pensionsexperte und frühere Weltbank-Direktor Robert Holzmann ein gleichziehen aller Beamten mit den übrigen Sozialversicherten:

„So seien die ASVG-Pensionen zu 90 Prozent finanziert. Nur knapp 100.000 Euro muss der Staat pro ASVG-Pensionist nachschießen. Pro pensioniertem Beamten müssen hingegen schon 400.000 beigesteuert werden. Und ganz eklatant wird es bei Pensionisten der Österreichischen Nationalbank. Jeder einzelne OeNB-Pensionist wird im Schnitt mit 1,7 Millionen Euro „bezuschusst". (Die Presse)

 

Jetzt geht es darum, die Zwei-Klassen-Gesellschaft im österreichischen Pensionssystem zu beenden und die ASVG Obergrenze für ALLE Pensionen umzusetzen und – so wie bereits im Rahmen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes des Jahres 2014 im Sozialausschuss des Parlaments diskutiert - umgehend eine endgültige und sofort wirksame Reform folgen zu lassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden


 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine ASVG-Obergrenze für alle mit Steuergeldern und Beiträgen finanzierten Pensionen vorsieht, die in staatlichen, halbstaatlichen, ausgegliederten oder teilausgegliederten Einrichtungen oder beitragsfinanzierten Interessensverbänden gewährt werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.