2038/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend konsequenter Herkunfts-Kennzeichnung von Lebensmitteln

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der globale Handel mit anonymisierten Rohstoffen, gepaart mit einer Intransparenz in Bezug auf die Herstellungsbedingungen, und der damit zusammenhängende immense Preisdruck, öffnen Tür und Tor für KonsumentInnen-Täuschung. Lebensmittelskandale, bis hin zum vorsätzlichen Betrug, sind damit auf der Tagesordnung.

Bei Fleisch für Fertigprodukte, bei denen die Zutaten nicht gekennzeichnet werden, haben die KonsumentInnen keine Chance die Warenkette zu erfassen. Fleisch für solche Fertigprodukte stammt derzeit häufig aus Fleischteilen, die nicht als Frischfleisch verkauft werden können. Es wird oft in Tiefkühlquadern gekauft, also in gefrorenen Blöcken von 100 mal 50 mal zehn Zentimetern - diese Blöcke enthalten mitunter Fleisch von tausenden Tieren. Sie werden in Verarbeitungsbetrieben hergestellt, die ihr Fleisch wiederum von Schlachthöfen aus ganz Europa bekommen.

 

Die KonsumentInnen wünschen regionale Produkte, kurze Wege und gerechte ErzeugerInnen-Preise. Regionalität bietet die Chance, dass man den bäuerlichen - und auch den Verarbeitungsbetrieb kennt. Die Herkunft unserer Lebensmittel muss wieder nachvollziehbarer werden. Auch bei Fertigprodukten muss ich erkennen können, ob hier Rohstoffe aus aller Herren Länder verarbeitet wurden oder ob ich ein hochwertiges Lebensmittel aus der Region vor mir habe.

Auch in der Gastronomie ist es für die KonsumentInnen in der Regel nicht ersichtlich, woher die Zutaten der Speisen stammen.

 

Nach jedem Lebensmittelskandal sind die Medien voll mit Forderungen nach mehr Kontrolle und Transparenz. Die Landwirtschaftskammer (LK) fordert beispielsweise eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch- und Eierprodukten in der Gastronomie[1]. Im Wahlprogramm zur EU-Wahl 2014 fordert der Bauernbund: „Es braucht eine klare, für Verbraucher nachvollziehbare Herkunftskennzeichnung für landwirtschaftliche Produkte. Das schafft Vertrauen und macht Tierschutz nachweisbar. Wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein!“

 

Der Nationalrat hat bereits am 18. November 2009 einstimmig einer Entschließung, auf Initiative der Grünen, zugestimmt, in der die Bundesregierung unter anderem ersucht wird

·        Eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung des Angebotes für gewerbliche und nicht  gewerbliche gastronomische Betriebe (z.B. Restaurants, Kantinen, Heurigen, Buschenschenken, Seniorenheimen, Schulküchen) - welche Speisen verabreichen und verkaufen - über Herkunft und Produktionsweise (wie z.B. Haltungsform der Legehennen) der wertbestimmenden Lebensmittel - hier im Speziellen Fleisch, Milch und Eier, zu erarbeiten.

·        Dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig  hochwertige Produkte der Ernährungswirtschaft bzw. Dienstleistungen durch entsprechende Gütezeichen auszuzeichnen.

·        Eine  Richtlinie für die Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten, zu erarbeiten, damit die Angabe der Haltungsform in verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich ist.

·        Sich auf EU-Ebene im Rahmen der derzeit verhandelten „VerbraucherinformationsVO“ dafür einzusetzen, dass - zumindest bei unverarbeiteten Produkten - die Herkunft verpflichtend anzugeben ist.

·        Dass auf EU-Ebene Maßnahmen getroffen werden, damit Lebensmittelimitate oder „Schummelprodukte“ besser von Konsumentinnen und Konsumenten erkannt werden.

 

Auch die jüngst einstimmig angenommene Ausschussvorlage, Beilage 8/2017, des Vorarlberger Landtags fordert Verbesserungen der Kennzeichnung. So heißt es in der Begründung:

 

„Die derzeitig gültigen Kennzeichnungsverpflichtungen sind ungenügend und Verbraucherinnen und Verbraucher werden oftmals nur unzureichend informiert. Irreführende Bilder von Bauernhofidylle und romantisierende Handelsmarken werden zu Marketingzwecken verwendet um über die industrielle Herstellung hinwegtäuschen. Mit dem Anschein von glücklichen Hühnern und Schweinen, wenn in Wahrheit Massentierhaltung in den Lebensmitteln drinsteckt, muss endlich Schluss sein.

 

Auch für eine faire Entlohnung der Bäuerinnen und Bauern ist eine klare und differenzierende Kennzeichnung der Haltungsbedingungen notwendig. Es werden diejenigen profitieren, die besonders bemüht sind und mit entsprechenden Investitionen für gute Haltungsbedingungen der Tiere sorgen. Der Erfolg der 2004 eingeführten Eierkennzeichnungspflicht zeigt vor, dass sich das KonsumentInnenverhalten Stück um Stück zu den qualitativ besseren, aufwändigeren Eiern verändert hat.

 

Eine stärkere Differenzierung bietet den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, die Anstrengungen für mehr Tierwohl mit einem höheren Preis zu entlohnen, wovon wiederum die landwirtschaftlichen Produzenten profitieren.

 

Um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusstere Entscheidung zu ermöglichen, soll bei allem Fleisch, ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Schaleneiern, eine verpflichtende einfache, verständliche und verlässliche Kennzeichnung geschaffen werden. Dadurch soll direkt erkennbar werden, wo das Fleisch herkommt und ob die Tiere artgerecht gehalten wurden. Diese Kennzeichnung soll für alles frische, wie auch verarbeitete Fleisch gelten und auch in der Gastronomie in Form von Auslobungen auf der Speisekarte gültig sein.“

 

Der einstimmige Beschluss des Vorarlberger Landtages lautet daher:

„Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine lückenlose, transparente Kennzeichnungspflicht für das gesamte frische und verarbeitete Fleisch, das in Österreich in den Verkauf gelangt, eingeführt wird. Aus dieser Kennzeichnungspflicht soll klar hervorgehen, woher das Tier stammt (Herkunft), ob das Tier artgerecht gehalten und ob das Tier mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurde.“

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten:

 

-       für ein Gütesiegelgesetz, welches die Auslobung der Herkunft, den Aspekt der Regionalität und die Bewerbung von Tierschutz und Gentechnikfreiheit umfasst.

-       die die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und deren Rohstoffen sicher zu stellen hat, damit ausschließlich Fleisch oder tierische Produkte von in Österreich geborenen und in Österreich aufgezogenen Tieren als österreichische Ware bezeichnet werden können.

-       die weiters auch Regelungen enthält für die Herkunftskennzeichnung der wertbestimmenden Zutaten, wie Fleisch, Milch und Eier in verarbeiteten Lebensmitteln.

-       die auch eine praxistaugliche Herkunftsauslobung der wertbestimmenden  Zutaten, wie Fleisch Milch und Eier, bei Speisen in gastronomischen Betrieben umfasst (wie z.B. Restaurants, Kantinen, Betriebsküchen, Seniorenheimen, Schulküchen).

 

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

-       Einführung einer EU-weiten Herkunftskennzeichnung für wertbestimmende landwirtschaftliche Zutaten in verarbeiteten Produkten, im Sinne der Transparenz und des KonsumentInnenschutzes sowie

 

-       Einführung einer verpflichtenden und transparenten Produktkennzeichnung für alle tierischen Produkte, bei welcher auch das Tierwohl (z.B. Tierhaltung, Zucht, Fütterung, Transport und Schlachtung) einfach erkennbar und anschaulich dargestellt wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft  vorgeschlagen



[1] http://www.noebauernbund.at/aktuell/news/news-einzelansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1266&cHash=dbe7568474f540db06696a9907fc0a04