2041/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Human Biomonitoring

 

 

Schadstoffe belasten sowohl die Umwelt, als auch uns Menschen. Mittels Human-Biomonitoring wird festgestellt, welche Stoffe in welchem Ausmaß in den Körper gelangen. Mittels Blut-, Harn-, Muttermilch-, Speichel-, Haar- oder Gewebsproben einzelner Personen oder Bevölkerungsgruppen werden abgelagerte Schadstoffe und deren Abbauprodukte analysiert.

 

In Österreich gibt es bereits seit 2007 eine von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verwaltung gegründete Plattform für Human-Biomonitoring, die vom Umweltbundesamt geleitet wird. Sie zielt darauf ab, Human-Biomonitoring in Österreich als Methode zur Förderung von Gesundheits- und Umweltschutz zu etablieren und nationale Präventionsziele zu unterstützen. Die Österreichische Human-Biomonitoring Plattform wurde Ende 2016 zum offiziellen Beratungsgremium des Bundesministeriums (BMLFUW) für gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung in Österreich.

 

Anfang 2017 startete die bis dato größte länderübergreifende Initiative für Human-Biomonitoring in der EU, HBM4EU. Neben dem Umweltbundesamt beteiligen sich an HBM4EU die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), die Medizinischen Universitäten in Wien und Innsbruck und die private Universität UMIT in Tirol.

Bis 2022 sollen in diesem Projekt die Zusammenhänge zwischen der Belastung mit Chemikalien und den gesundheitlichen Risiken aufgedeckt und bewertet werden. Human-Biomonitoring soll schließlich als Werkzeug der europäischen Umwelt- und Gesundheitspolitik verankert werden. (Umweltbundesamt, 23.01.2017)

 

Um sicherzustellen, dass auch der Nationalrat dieses Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung umfassend nutzen kann bzw. in die Entwicklung einbezogen wird, scheint eine halbjährliche Berichterstattung an den Gesetzgeber sinnvoll. So kann gewährleistet werden, auf aktuelle umwelt- und gesundheitlich relevante Problematiken zeitnah zu reagieren und dem Vorsorgeprinzip zu entsprechen.

 

 In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat einen halbjährigen Bericht über die Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums „Human Biomonitoring“ zuzuleiten.“

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen