2042/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 02.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Brosz MSc,
Dr. Scherak, Hagen
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses – ein Umsetzungsschritt der Ergebnisse der Enquete Kommission „Stärkung der Demokratie in Österreich“
Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in das Gesetzgebungsverfahren ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Akzeptanz der Rechtsnormen. Sie ist umso effizienter, je zeitiger diese Einbindung erfolgt, da hier der breiteste Gestaltungsraum besteht. Die Einbindung muss möglichst barrierefrei angeboten werden und verständlich gestaltet sein. Die eingebrachten Erfahrungen und das Wissen der BürgerInnen müssen vom Gesetzgeber gewürdigt und beachtet werden, da sonst die neuen Instrumente demokratiepolitisch mehr Schaden als Nutzen anrichten können.
Crowdsourcing
Diese
Überlegungen führten zu zwei Schlussfolgerungen der
Enquete-Kommission: Einerseits sollen bedeutsame Vorhaben einem Crowdsourcing
nach dem finnischen Modell (siehe Sitzung der Enquete-Kommission vom 6.5.2016,
Auszugsweise Darstellung, https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00791/imfname_468784.pdf)
unterworfen werden, was den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht,
ihre Vorschläge für Maßnahmen einzubringen.
Die Pilotprojekte für das Crowdsourcing werden in vier Phasen abgewickelt:
1.Problemsammlung
2.Sammlung von Lösungen
3.Evaluierung der gesammelten Lösungen durch Fachleute
4.Erarbeitung
eines Gesetzesentwurfs unter Bezugnahme auf die eingegangen
Anregungen
und im Einvernehmen zwischen den Verfassungssprechern ausgewählt und festgelegt.
Es sollen also abstrakte Themen vorgegeben werden, wie beispielsweise ein Verkehrssicherheitspaket, das den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre konkreten Vorschläge dem zuständigen Ressort und dem Gesetzgeber vorzulegen. Die Plattform soll auch Interaktionen ermöglichen (z.B. die Unterstützung von Vorschlägen anderer TeilnehmerInnen).
All dies gilt natürlich auch für andere Institutionen und Einrichtungen.
Allgemeine Begutachtung
Andererseits soll eine Teilnahmemöglichkeit aller Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und Einrichtungen am sogenannten Begutachtungsprozess eines Gesetzesvorhabens realisiert werden. Dabei können die Bürgerinnen und Bürger zu konkreten Gesetzesvorhaben der Ressorts Stellungnahmen abgeben und dabei Abänderungen bzw. Ergänzungen vorschlagen. Damit eine effiziente Einbindung erfolgen kann, muss über die Parlamentsdirektion eine transparente Darstellung der eingelangten Entwürfe über die Homepage des österreichischen Parlaments erfolgen, wobei von Seiten der Parlamentsdirektion eine kurze Beschreibung des Vorhabens beigegeben werden soll.
Die Parlamentsdirektion wird ersucht, auch darüber hinaus zu prüfen, ob es möglich ist, die Homepage so zu gestalten, dass auch Anregungen anderer Bürgerinnen und Bürger oder Institutionen und Einrichtungen kommentiert bzw. unterstützt werden können, um so Anliegen auch gewichtet darzustellen.
Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens sollen die Änderungen aufgrund der Begutachtung hervorgehoben und kurz begründet werden. Als Plattform dafür bieten sich die Erläuterungen zu der daraus resultierenden Regierungsvorlage an. Die Details sollen in den Legistischen Richtlinien dargestellt und den Ressorts durch ein Rundschreiben mitgeteilt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten gehen davon aus, dass diese Projekte bis zum nächsten Tagungsbeginn am 13. September 2017 umgesetzt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.
Aus diesem Anlass stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesregierung folgenden
Entschließungsantrag
Der Verfassungsausschuss wolle beschließen:
1. „Crowdsourcing-Projekte:
Die jeweiligen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, dem Nationalrat
rechtzeitig mitzuteilen, wenn sie ein umfangreiches Vorhaben planen, das
für einen Crowdsourcing-Prozess tauglich
wäre.
2. Erweitertes
Begutachtungsverfahren:
Die jeweiligen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, auch die
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen und
Einrichtungen, die im erweiterten Begutachtungsverfahren abgegeben wurden, bei
der Auswertung der Begutachtungsergebnisse entsprechend zu
berücksichtigen; der Bundeskanzler bzw der Bundesminister für Kunst
und Kultur, Verfassung und Medien wird ersucht, die Legistischen
Richtlinien dahingehend zu ergänzen (und mittels Rundschreiben den
Ressorts mitzuteilen), dass in den Erläuterungen zu einer
Regierungsvorlage Änderungen des Ministerialentwurfs aufgrund der
Begutachtung hervorgehoben und kurz begründet werden.
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss