2043/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Betreuung im Kindergarten verbessern“

Die Kinder sind das Kapital unserer Gesellschaft. Es ist besonders wichtig, wie wir mit den Kindern und den Familien umgehen. Das verpflichtende Kindergartenjahr soll das Bildungsniveau und die sozialen Kompetenzen der Vorschulkinder heben. Dabei wird vergessen, dass es nicht nur auf die Länge der Betreuung ankommt, noch viel wichtiger ist die Qualität der Betreuung.

Uns ist bewusst, dass sich einzelne Kindergärten durchaus weiterentwickeln und viele Konzepte und Angebote aus pädagogischer Sicht besser und vielfältiger werden. Das Angebot und die Qualität der Betreuung sind jedoch unterschiedlich. Dieses Problem ist im Besonderen darauf zurückzuführen, dass keine bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen für Kindergärten bestehen.

Für die Qualität ist selbstverständlich die Ausbildung der Elementarpädagoginnen und der Elementarpädagogen wichtig, aber noch wichtiger ist die Betreuungsrelation Fachkraft/Kind. In diesem Bereich sollte sich Österreich ein Beispiel an skandinavischen Ländern nehmen, etwa an Finnland – dort beaufsichtigt eine Kindergarten-Fachkraft maximal sieben Kinder. Bei Krippenkindern sind es in Finnland noch weniger. Damit eine derart günstige Betreuungsrelation möglich ist, müssen genug Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen sowie Vertretungskräfte zur Verfügung stehen.

 

Der Beruf der Kindergartenpädagogin und des Kindergartenpädagogen sollte zudem erheblich aufgewertet werden. Notwendig sind bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Entlohnung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine bundesweite Rahmenregelung der Betreuungsverhältnisse in Kindergärten und Krippen vorsieht, insbesondere dass bei den Altersgruppen ein bis drei Jahre eine Fachkraft pro vier Kinder und bei den Altersgruppen vier bis sechs Jahre eine Fachkraft pro sieben Kinder eingesetzt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.