2045/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Österreichische LKW-Bemautung NEU“

 

Es steht wohl außer Zweifel, dass der deutsche Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, großen Druck auf die EU-Kommission ausgeübt hat, sodass diese die deutschen Mautpläne nach Änderungen letztendlich gebilligt hat.

 

Allerdings scheint es, dass dieses Vorhaben – die Umsetzung der deutschen Mautbestrebungen – im höchsten Grade unsolidarisch und nicht mit dem europäischen Grundgedanken vereinbar ist. Es ist auch anzunehmen, dass die deutschen Mautpläne gegen EU-Recht verstoßen. Auch läuft die EU-Kommission als Hüterin der Verträge mit dieser Entscheidung Gefahr, dass diese ihre Glaubwürdigkeit und auch das Vertrauen in Bezug auf die Gleichheit aller europäischen Bürger verliert.

Insofern bleibt Österreich und den anderen Anrainerstaaten, welche an Deutschland grenzen, nur mehr der Weg einer Klage vor dem EuGH, um die Rechtskonformität wiederherzustellen.

Unabhängig davon sollten auch beim Schwerverkehr neue Möglichkeiten ins Auge gefasst werden, um eine wirtschaftliche Belebung österreichischer Frächter voranzutreiben. Aufgrund der Mautsituation für österreichische Frächter in Österreich kann festgehalten werden, dass in dieser Wirtschaftssparte ein erhöhter Bedarf an gesetzlichen Novellierungen von Nöten ist.

Eine Möglichkeit ist, den Schwerverkehr auf Österreichs Straßen höher zu bemauten. In diesem Zusammenhang kann sich Österreich auf die Entscheidung der EU-Kommission berufen, weil auch hier kein EU-Rechtsbruch zu befürchten ist. Konkret hieße das: Österreich bemautet den Schwerverkehr höher und gibt den Frächtern diese höhere Bemautung über den „Umweg“ einer Steuerrückzahlung wieder zurück. Diese Vorgehensweise hätte auch folgenden Vorteil: Die Frächter wandern derzeit, weil die Kosten in Österreich zu hoch sind, ins Ausland ab. Sie haben hier noch den Firmensitz, teilweise mit zwei, drei Fahrzeugen, die restliche „LKW-Flotte“ ist allerdings in anderen EU-Staaten zugelassen. Somit könnten die Frächter ihre Fahrzeuge wieder in Österreich anmelden, was Arbeitsplätze sichern würde und die Steuereinnahmen für den österreichischen Staat erhöhen würde. Diese Maßnahme würde die österreichischen Frächter fördern und Arbeitsplätze in Österreich schaffen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung, respektive der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher das österreichische Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 - BStMG) und die Mautordnung dahingehend anpasst, dass die Bemautung des Schwerverkehrs in Österreich erhöht wird und diese nach deutschem Vorbild den Frächtern im Wege von Steuervergünstigungen zurückerstattet wird.“

Formell wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen!