2047/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Österreichische PKW-Maut nach deutschem Vorbild“

 

Es steht wohl außer Zweifel, dass der deutsche Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, großen Druck auf die EU-Kommission ausgeübt hat, sodass diese die deutschen Mautpläne nach Änderungen letztendlich gebilligt hat.

 

Allerdings scheint es, dass dieses Vorhaben – die Umsetzung der deutschen Mautbestrebungen – im höchsten Grade unsolidarisch und nicht mit dem europäischen Grundgedanken vereinbar ist. Es ist auch anzunehmen, dass die deutschen Mautpläne gegen EU-Recht verstoßen. Auch läuft die EU-Kommission als Hüterin der Verträge mit dieser Entscheidung Gefahr, dass diese ihre Glaubwürdigkeit und auch das Vertrauen in Bezug auf die Gleichheit aller europäischen Bürger verliert.

Insofern bleibt Österreich und den anderen Anrainerstaaten, welche an Deutschland grenzen, nur mehr der Weg einer Klage vor dem EuGH, um die Rechtskonformität wiederherzustellen.

 

Eine andere Möglichkeit wäre, die deutschen Mautpläne auch in Österreich umzusetzen, um auch für die österreichischen AutofahrerInnen ein Zeichen zu setzen. Die Bundesregierung hat sich dies auch in ihrem neuen Regierungsprogramm als Ziel gesetzt.

 

Eine Rückvergütung der österreichischen Mautabgaben für die österreichischen AutofahrerInnen nach deutschem Vorbild wäre diesbezüglich ein Schritt in die richtige Richtung. Vor allem, nachdem die EU-Kommission diesbezüglich den deutschen Bestrebungen „freie Fahrt“ erteilt hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung, respektive der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine Anpassung des österreichischen Bundesgesetzes über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 - BStMG) nach deutschem Vorbild zum Inhalt hat.“

 

Formell wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.