2051/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.03.2017
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Strache, Kickl, Dr. Hübner
und weiterer Abgeordneter

betreffend die Problematik rund um illegale türkische „Doppelstaatsbürger“ und deren Auswirkungen für Österreich

 

Am 16. April 2017 wird in der Türkei ein Verfassungsreferendum stattfinden. Um dies wahlkampftechnisch zu bewerben, versuchen seit einiger Zeit verschiedene türkische Politiker die in Europa lebenden türkischen („Doppel“-)Staatsbürger für die Wahl zu begeistern. Dass solche Auftritte ausufern und eskalieren können und somit die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährden, ist aus vergangenen Zeiten bekannt. Die zur Wahl aufgerufenen türkischen Staatsbürger dürften aber laut österreichischem Staatsbürgerschaftsgesetz gar keine türkische Staatsbürgerschaft mehr besitzen, denn die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist einem Fremden nur möglich, wenn er das Ausscheiden aus dem Verband seines bisherigen Heimatstaates nachweist. Im Staatsbürgerschaftsgesetz regelt § 26 den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. So wird die österreichische Staatsbürgerschaft verloren durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit.“ Dadurch wären theoretisch all jene türkischen Staatsbürger, die nach der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wieder ihre alte türkische Staatsbürgerschaft angenommen haben, automatisch keine österreichischen Staatsbürger mehr.

 

Der Anfragebeantwortung 2003/AB war folgendes von BM Kurz zu entnehmen:

„Im Rahmen regelmäßiger Gesprächen auf unterschiedlichen Ebenen, auch im Rahmen sogenannter Konsularkonsultationen wie zuletzt Anfang Juni 2014 in Wien, wurde die Türkei über die österreichische Rechtslage informiert. Unter Einbindung des Bundesministeriums für Inneres hat das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) in den Gesprächen mit der Türkei zu Fragen der Staatsangehörigkeit dargestellt, dass der Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ohne vorherige Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führt. Der Türkei ist die österreichische Rechtslage bekannt. Darüber hinaus war es Ziel der Gespräche, die Türkei zu einem Datenaustausch betreffend Wiedereinbürgerungen zu bewegen. Die Türkei lehnt aber einen solchen Austausch ab und hat sich mit September 2010 aus der Konvention Nr. 8 der Internationalen Zivilstandskommission über gegenseitige Information über Erwerb der Staatsangehörigkeit zurückgezogen.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, auf Grund der bestehenden Rechtslage sicherzustellen, dass Wahlkampfauftritte von türkischen Politikern unterbleiben, da diese die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährden.

Damit im Zusammenhang soll türkischen Politikern, die in der offenkundigen Absicht der Teilnahme an solchen Veranstaltungen einreisen, die Einreise verwehrt werden.

Weiters wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert ein Maßnahmenbündel zu präsentieren, das zum Inhalt hat illegale türkische „Doppelstaatsbürger“ aufzuspüren und insbsondere den Entzug des Reisepasses und die Streichung aus dem Wählerverzeichnis zu veranlassen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.