2054/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserungen bei der Einkommenstransparenz

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Frauen sind zwar am Arbeitsmarkt inzwischen gut integriert, dennoch erfahren sie als Erwerbstätige immer noch zahlreiche Diskriminierungen. Eines der größten Probleme ist das geringe Einkommensniveau, das Frauen trotz Vollzeitbeschäftigung erzielen.

 

Der jüngste Sozialbericht 2016 zeigt, dass von den rund 400.000 Menschen in Österreich, die aktuell weniger als 1500 Euro brutto durch Vollzeitbeschäftigung verdienen, zwei Drittel Frauen sind. Sie sind somit die stärkste Gruppe bei den Niedrigstlohn-BezieherInnen.

 

Als eine der zahlreichen Maßnahmen im Kampf gegen Einkommensunterschiede und der drohenden Altersarmut von Frauen hat die Bundesregierung im Jahr 2011 das Einkommenstransparenz-Gesetz verabschiedet. Mithilfe von verpflichtenden Einkommensberichten sollten die Transparenz der Gehälter in Unternehmen erhöht und die Arbeitgeber als Mitstreiter im Kampf gegen Einkommensunterschiede gewonnen werden. Zudem wurde die verpflichtende Gehaltsangabe in Stelleninseraten festgesetzt mit dem Ziel, StelleninteressentInnen eine realistische Vorstellung des zu erzielenden Einkommens zu geben.

 

Transparenz sei „das wirksamste Mittel gegen Lohndiskriminierung“, erklärte die damalige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek im Vorwort der Evaluierung der Lohntransparenzmaßnahmen im Jahr 2015. Sechs Jahre nach Einführung muss allerdings festgehalten werden, dass sich die Hoffnungen auf mehr Gehaltstransparenz in den Unternehmen aber auch im gesellschaftlichen Diskurs nicht verwirklicht haben.

 

Um die Einkommensberichte zu einem wirksamen Werkzeug im Kampf gegen Lohndiskriminierung zu machen, braucht es dringend Nachjustierungen und Verschärfungen bei den Bestimmungen. Unverständlich ist es deshalb, dass im überarbeiteten Regierungsübereinkommen vom Jänner 2017 die frappierenden Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern keinerlei politische Berücksichtigung finden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, im Besonderen die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, wird aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenstransparenz vorzulegen, welche

·        die Lesbarkeit und Aussagekraft der Einkommensberichte erhöhen (verpflichtende Ausweisung der Gehaltsbestandteile wie Grundlohn, Zulagen, Über-/Mehrstundenbezüge, Sachbezüge),

·        die BetriebsrätInnen von ihrer Verschwiegenheitspflicht bezüglich der Inhalte des Einkommensberichts entheben,

·        die Unternehmen verpflichten, die Ergebnisse des Gehaltsberichts in verbindlichen Aktionsplänen und Maßnahmen zum Ausgleich der ungleichen Gehaltsniveaus von Männern und Frauen anzuwenden,

·        das Wissen über den Einkommensbericht unter den Belegschaften erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.