2055/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reparieren statt Wegwerfen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Eine Studie des deutschen Umweltbundesamtes kommt zum Ergebnis, dass die „Erst-Nutzungsdauer“ von vielen Haushalts- und Elektronikgeräten rückläufig ist (http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einfluss-der-nutzungsdauer-von-produkten-auf-ihre).

 

In den letzten Jahren wurde in diesem Zusammenhang der Begriff der „geplanten Obsoleszenz“ geprägt. Dem Begriff liegt der Verdacht zu Grunde, dass Unternehmen gezielt Schwachstellen in ihren Produkten verbauen, um so deren Lebensdauer zu verkürzen. Das Kalkül der Unternehmen sei es, dadurch Ersatzkäufe entsprechend zu beschleunigen. Der konkrete Nachweis, dass ein Unternehmen bewusst Schwachstellen verbaut, gelingt in der Praxis allerdings selten. Gesetzliche Maßnahmen, die sich gegen dieses Phänomen richten, sind aufgrund der globalisierten, arbeitsteiligen Wirtschaft schwer umsetzbar.

 

Einen anderen Weg geht indes die schwedische Regierung. Dort wird versucht, durch gezielte steuerliche Begünstigungen, das Reparieren von Konsumgütern attraktiver zu gestalten. Einerseits soll dabei die Umsatzsteuer von 25% auf 12% gesenkt werden, andererseits sollen die Reparaturen gleichzeitig als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können.

 

Auch in Österreich setzt sich die Überzeugung immer mehr durch, dass mit unseren Ressourcen möglichst schonend umzugehen ist. Unter dem Motto „reparieren statt wegwerfen“ wurden etwa in den letzten Jahren eigene Reparaturcafés gegründet, in denen KonsumentInnen unter Anleitung von ProfessionistInnen ihre Haushalts- und Elektrogeräte reparieren können. Staatliche Anreize, die das Reparieren von Konsumgütern fördern, sucht man aber hierzulande bislang vergebens.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch gezielte Fördermaßnahmen das Reparieren von Konsumgütern finanziell attraktiver zu gestalten, um dadurch den Trend „Reparieren statt Wegwerfen“ von Konsumgütern aktiv zu fördern.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz  vorgeschlagen.