2060/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend einer neuen Organisationsform für den Österreichischen Rundfunk

Der Österreichische Rundfunk wurde 1957 als im Eigentum von Bund und Ländern stehende GmbH gegründet, 1974 wurde er in eine Anstalt des öffentlichen Rechts und schließlich im Jahr 2001 zu einer Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt. Diese Umwandlung wurde durchaus kritisiert: „Angesichts der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Rechtsformen zum Betrieb eines Unternehmens ist es dabei legitim zu fragen, ob die Stiftung für den ORF eine adäquate Rechtsform darstellt.“[1] Ein Grund für die gewählte Stiftungskonstruktion wird die „Gestaltungsfreiheit ihrer Organisation“ gewesen sein, die dem ORF viele Freiheiten – auch jener von Kontrolle – einräumte: „Auffallend gegenüber anderen Organisationsformen ist das grundsätzliche Fehlen eines internen Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat der AG); es gibt auch keinen Eigentümer, der diese Kontrollfunktion ausüben könnte (zB Gernalversammlung der GmbH.“[2]

Dieses Fehlen einer Kontrollfunktion im Unternehmen ORF hat ein hohes Maß an Intransparenz geschaffen. Das ist umso problematischer, als dass das „Stiftungsvermögen“ des ORF das Kapital ist, das er aus den Erträgen der Rundfunkgebühr (nach Abzug der Landes- und Bundesabgaben) erhält. Diese Ausstattung mit rund 600 Millionen Euro an öffentlichem Geld pro Jahr, würde zumindest ein Interpellationsrecht des Parlaments rechtfertigen. Parlamentarische Anfragen sind jedoch nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt.

Angesichts einer erwarteten Finanzierungslücke mit einem Defizit von über 40 Millionen Euro im Jahr 2017 bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Rundfunkgebühren um 6,5 Prozent ab Mai dieses Jahres, ist mehr Transparenz dringend notwendig, da diese Entwicklungen nahelegen, dass der ORF ein massives Problem auf der strukturellen Ausgabenseite zu Lasten der Gebührenzahler_innen hat.

[1] Vgl. Riccabona, Claudia: Der ORF am Prüfstand des Sitftungsbegriffs, in: RfR 2002.

[2] Ebd.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird angehalten, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Organisationsform des ORF in eine Rechtsform umwandelt, die den Mindestanspruch an Transparenz im Umgang mit den Einnahmen aus den Rundfunkgebühren, gerecht wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.