2061/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Umsetzung der beschlossenen Qualitätspartnerschaft für heimische

Gastronomiebetriebe“

 

Die heimische Kulinarik ist ein Erfolgsfaktor für den Tourismus in Österreich. Um das Voranschreiten einer ‚Verwässerung‘ und/oder einer Verfälschung und damit ein Abhandenkommen dieses Genusserlebnisses zu verhindern und die Aufrechterhaltung des hohen Qualitätsanspruches des heimischen Tourismus, der heimischen Wirtschaft und der Kulturlandschaft zu gewährleisten, müssen endlich Maßnahmen gesetzt werden.

 

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sichergehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über die tatsächliche Qualität und die Fairness der Preise der angebotenen Produkte.

 

Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ soll.


Ein entsprechender Antrag (1184/A(E)) vom Team Stronach wurde mehrmals im Landwirtschaftsausschuss beraten und vertagt. Zuletzt wurde er am 29.6.2016 abgelehnt und ein ähnlicher Antrag wurde im Zuge der Ausschussdebatte von den Regierungsparteien eingebracht. Der Text des neuen Verlangens: „Die Bundesregierung - insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - wird ersucht, die regionalen Initiativen im Lebensmittel- und Gastronomiebereich auf Grundlage der Erfahrungen insbesondere der Förderung im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung, besser aufeinander abzustimmen und eine strategische abgestimmte Weiterentwicklung in diesem Bereich anzubieten. Dabei ist insbesondere auf die Einbindung und Stärkung der Initiativen zu geschützten Herkunftsbezeichnungen und auf eine Einbindung von Gastronomie und Tourismus zu achten.“ Dieser wurde einstimmig beschlossen!

 

Leider mussten wir in der Praxis feststellen, dass die Umsetzung nicht gelingt. So wurde bei der Ski-WM in St. Moritz in der Schweiz in der ‚TirolBerg‘ – organisiert von Tirol Werbung –Seefelder Wildragout mit Fleisch aus Ungarn, Innsbrucker Gröstl mit Herkunft aus Deutschland und Schnitzelsemmel mit Herkunft aus Kroatien serviert. Dies entspricht nicht dem einstimmigen Beschluss des Landwirtschaftsausschusses vom 26.6.2016 und dem einstimmigen Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2016.

 

Es muss endlich gelingen, die Konsumenten über die tatsächliche Landesherkunft der Lebensmittel zu informieren, die ‚Verösterreichisierung‘ ausländischer Grundstoffe samt Quasiauslobung als österreichische Qualität muss endlich ein Ende finden und die auf der Speisekarte ausgewiesene Qualität bezgl. der Nationalität muss 100%ig stimmen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um sicherzustellen, dass in heimischen Gastronomiebetrieben, die mit Qualitätsprodukten österreichischer Herkunft werben, die Konsumenten und Gäste diese Produkte auch wirklich erhalten und diese auf der Speisekarte nachvollziehbar ausgewiesen werden.“

 

In formaler Hinsicht empfehlen wir die Zuweisung an den Tourismusausschuss